schwanger, Sorgerecht?? bitte schnell antworen...

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
anonymus0802
Beiträge: 1
Registriert: 03.03.2008, 10:45

schwanger, Sorgerecht?? bitte schnell antworen...

Beitrag von anonymus0802 » 03.03.2008, 10:57

Habe eine Frage zum Thema Sorgerecht,

meine Schwester ist schwanger, Studentin, und will das Kind austragen, mit dem Vater des Kindes weder in einer Beziehung noch verheiratet, sprich, es wird ein uneheliches Kind.
der Kindsvater ist anfangs gegen das Kind gewesen.
Nun will er das Kind unter der Bedingung dass er das Sorgerecht bekommt. (ist dies nicht rechtswidrig??) Er meint sie hätte die schlechteren Karten weil sie kein eigenes Einkommen hat und finanziell von ihren Eltern abhängig ist. Ausserdem könnte sie auch zu mir ziehen (habe festen Arbeitsplatz und eine Eigentumswohnung).

(Er genoss eine streng muslimische Erziehung, ist dagegen dass das Kind nach österreichischen bzw. nicht muslimischen Mustern aufwächst bzw. einen österreichischen Namen trägt)

Inwiefern kann ein werdender Vater in diese Entscheidungen eingreifen?????

Muss sie ihn als Vater bekanntgeben??

Bitte um schnelle Antwort DANKE!!!!



EVA MARIA ZOTTER
Beiträge: 1
Registriert: 28.11.2008, 19:12

Re: schwanger, Sorgerecht?? bitte schnell antworen...

Beitrag von EVA MARIA ZOTTER » 28.11.2008, 19:19

anonymus0802 hat geschrieben:Habe eine Frage zum Thema Sorgerecht,

meine Schwester ist schwanger, Studentin, und will das Kind austragen, mit dem Vater des Kindes weder in einer Beziehung noch verheiratet, sprich, es wird ein uneheliches Kind.
der Kindsvater ist anfangs gegen das Kind gewesen.
Nun will er das Kind unter der Bedingung dass er das Sorgerecht bekommt. (ist dies nicht rechtswidrig??) Er meint sie hätte die schlechteren Karten weil sie kein eigenes Einkommen hat und finanziell von ihren Eltern abhängig ist. Ausserdem könnte sie auch zu mir ziehen (habe festen Arbeitsplatz und eine Eigentumswohnung).

(Er genoss eine streng muslimische Erziehung, ist dagegen dass das Kind nach österreichischen bzw. nicht muslimischen Mustern aufwächst bzw. einen österreichischen Namen trägt)

Inwiefern kann ein werdender Vater in diese Entscheidungen eingreifen?????

Muss sie ihn als Vater bekanntgeben??

Bitte um schnelle Antwort DANKE!!!!

Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 03.10.2009, 20:32

Hallo,

der Vater hat keine Chance direkt in das Mutter-Kind Verhältnis einzugreifen. Gemäß § 165 ABGB erhält das Kind den Familiennamen der Mutter gemäß § 166 ABGB erhält die Mutter alleine die Obsorge über ihr Kind. Der Vater muss nicht, sollte aber bekanntgegeben werden, da er unter anderem gem. § 168 (1) ABGB Unterhalt schuldet.


Viele Grüße

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 98 Gäste