ich lebe seit September 2005 getrennt von meiner Gattin (noch nicht geschieden), bin auf ihren Wunsch hin ausgezogen.
Nun stellt sie Anspruch auf 33 % meiner Pensionsabfertigung, die ich 2003 bekam.
Sie droht sogar mit Klage, wenn ich nicht zahle. Ist dieser Anspruch rechtlich ok?
Warum wird das nicht erst bei der Scheidung (Sie will erst nach drei Trennungsjahren September 2008 zustimmen) fällig?
Anspruch auf 33 % meiner Pensionsabfertigung
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