§ 55 EheG - 6 Jahre Heimtrennung - Unterhalt?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
LBB
Beiträge: 2
Registriert: 22.11.2007, 16:43

§ 55 EheG - 6 Jahre Heimtrennung - Unterhalt?

Beitrag von LBB » 22.11.2007, 17:27

Scheidung nach § 55 EheG durch den Kläger nach 6 Jahren... geht jedenfalls durch, da "absoluter" Scheidungsgrund (keine Zerrüttungsprüfung). Ich gehe davon aus, dass auch nach 6 Jahren die Beklagte einen Antrag auf Feststellung des überwiegenden Zerrüttungsverschuldens stellen kann (§ 61 (3), mit den günstigen Unterhaltsfolgen nach § 69 (2) EheG).

Lektüre Schwimann-Komm, 3. Auflage (Band 1) ergibt nix Gegenteiliges! :shock:

Bitte um Bestätigung oder Widerlegung meiner These...



Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 04.10.2009, 10:29

Nach sechs Jahren muss einem Scheidungsbegehren gem. §55 Abs 3 EheG auf jedenfall stattgegeben werden. Es kommt dabei, laut OGH SZ 52/140, nicht mehr auf eine tiefgreifende oder unheilbare Zerrüttung an. Das Verschulden kann im Urteil auf Antrag des Beklagten ausgesprochen werden.
These stimmt!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 50 Gäste