Gemeinsamer Hauskauf

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Ali2
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Gemeinsamer Hauskauf

Beitrag von Ali2 » 13.05.2007, 00:06

Eigentlich sollte man sich ja nicht unbedingt schon im Vorhinein über eine mögliche spätere Trennung Gedanken machen, aber bei großen Anschaffungen ist das vielleicht nicht so blöd, wenn auch sehr unromantisch

Wir (nicht Verheiratet) planen einen "gemeinsamen" Hauskauf: Eigenmittel, sämtliche Kredite werden von mir kommen, Einrichtung wird meine Lebensgefährtin beisteuern. Wenn das Haus steht, ist folgendes geplant - Ich Kreditraten - Sie Betriebskosten.

Meine ursprüngliche Idee, dass ich das Haus alleine kaufe, stieß auf wenig Gegenliebe... Die finanzielle Aufteilung wird allerdings ca. 90% bei mir vs. 10% bei Ihr liegen...

Meine Lebensgefährtin möchte aber unbedingt auch als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden...

Nun meine Frage(n):

Kann mann im Grundbuch auch z.B. die Eigentumsverhältnisse gemäß der Finanzsituation, wie in unserem Fall 90 zu 10 % eintragen?

Ist es sinnvoll/möglich, eine 50/50 Grundbucheintragung durch eine Zusatzvereinbarung (-jeder bekommt das heraus was er / sie eingezahlt hat) abzusichern?

Wer bekommt im Falle einer Trennung das Haus?


Danke für eine Auskunft,

Ali in da house



MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 13.05.2007, 07:08

Ja, das ist seit einigen Jahren möglich. Zwei nicht verheiratete Personen können schon einen Liegenschafsanteil, mittels Kaufgemeinschaft, zu zweit kaufen. Eine genaue Festlegung der Höhe des jeweiligen Anteils müsste aber in einer gesonderte Vereinbarung zustand kommen. Ihr könnt auch im Kaufvertrag eintragen, dass Käufer A „Y“ Euro (90 Prozent des Kaufpreises) und Käufer B „X“ Euro (10 des Kaufpreises) beigesteuert hat. Das hilft später bei der Aufteilung des Erlöses des Verkaufs des Objektes.
Persönlich würde ich aber so eine Lösung nicht einsetzen. Abgesehen davon dass ich ein unverbesserlicher „romantiker“ bin (wenn ich mit meiner Lebensgefährtin schon im Voraus schriftlich fixieren muss wer das Klopapier und wer das Geschirr gekauft hat, dann verliert die Beziehung schon an Romantik gleich bevor man überhaupt was gemeinsam begonnen hat), finde ich diese Art von Konstruktion etwa kompliziert. Beim Verkauft (wenn die Romantik scheiterte) kann es zu Probleme kommt und dann schon die Unterzeichnung des Kaufvertrages wäre schwer: beide Miteigentümer müssen unterschreiben um die Wohnung verkaufen zu können. Es gibt aber andere Varianten, die weniger substanzberaubende sind:
Variante A: Ihr gründet eine Personengesellschaft, die die Wohnung erwirbt. Beide Personen sind Gesellschafter (jeweils 90 und 10 Prozent). Vorteil: beim Verkauf in Innenverhältnis muss die Einverleibung im Grundbuch nicht sofort geändert werden. Wer die Anteile der Gesellschaft besitzt, besitzt das Vermögen. Das kann zivilrechtlich in einer Privatvereinbarung (aber auch beim Notar oder Anwalt) einfach „Mann zu Mann“ geregelt werden. Diese Variante wird zuletzt schon öfters in Anspruch genommen.
Variante B, noch einfacher: Die Wohnung wird im Namen von A mit einem Veräußerungsverbot zu Gunst der Person B gekauft. Vertraglich verpflichtet sich B, sobald sie ihre 10 Prozent des Kaufpreises erhalten hat (oder den Betrag beim Notar oder Anwalt treuhändisch einbezahlt wurde) die Zustimmung zur Löschung des Veräußerungsverbots zu unterzeichnen.
Variante C, genauso „unromantisch“ aber auch praktisch: Die Wohnung wird im Namen von A mit einem erstrangigen Pfandrecht zu Gunst der Person B gekauft. Privat verpflichtet sich B, sobald sie den Pfandbetrag erhalten hat (oder den Betrag beim Notar oder Anwalt treuhändisch einbezahlt wurde) die Zustimmung zur Löschung des Pfandrechtes zu unterzeichnen. Diese Variante ist vielleicht die einfachste, aber hier man muss einen Betrag im Voraus definieren, mit welchem die Partner leben müssen.
Last but not least, ihr könnt miteinander heiraten. Da ist auch der Teufel los, aber auch ohne Vereinbarungen, egal wer im Grundbuch steht, und sogar ohne Ehepakt, kann der Richter bei der Scheidung die Eigentumsverhältnisse ausforschen, feststellen und ein Scheidungsurteil fallen lassen, das (meistens!) „Griechische und Trojanische“ zufrieden stellen kann. Diese klassische Variante (typische für blinde Romantiker) ist die Regel. Vorteil: ihr brauch nichts vereinbaren, Scheidungsrichter und Rechtsanwälte stehen schon überall parat.
mfg,
MEMIL

sonne4
Beiträge: 11
Registriert: 19.05.2007, 08:45

@Ali

Beitrag von sonne4 » 20.05.2007, 09:23

Hallo, ich finde deine Idee gut, wenn im Vorfeld schon genau festgelegt wird, wer wieviel bezahlt hat usw. Also wenn du % X und sie % Y Eigentum an dem Haus habt, dann ist es sinnvoll das auch so festzulegen.
Eine Absicherung ist keinesfalls unromantisch sondern eine Hilfe, sollte die Beziehung scheitern. Richter und Rechtsanwälte stehen zwar bereit - und haben auch viel zu tun - bei der hohen Scheidungsrate, kosten jedoch Zeit und vor allem ne Menge Geld.
Also mein Rat - Alles dokumentieren was wer in die Beziehung eingebracht bzw. bezahlt hat.
Ich habe meine Scheidung hinter mir und die hat mich eine Menge Nerven gekostet - ich wäre froh gewesen wenn es einen Ehepakt gegeben hätte.
PS. Es können sogar Arbeitsleistungen die während der Ehe erbracht wurden eingefordert werden (Stundenlohn - wird alles von Sachverständigern festgelegt) Mir ging es so, daß mein Exmann damit durchkam die Arbeitsleistung - bezahlt hat er nichts - für die Installation einer Heizung zugesprochen bekam, obwohl er keine Miete (Haus meiner Eltern) oder sonstwas bezahlen mußte.
So kanns gehen wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt.
Lg.sonne

Manuela2
Beiträge: 11
Registriert: 29.08.2007, 12:27

Beitrag von Manuela2 » 06.09.2007, 09:54

Bei einem Haus oder Grundstück ist eine Aufteilung in einem beliebigem Verhältnis kein Problem. Schwieriger wird es bei Wohnungseigentum (meist bei Wohnungen oder Reihenhäusern), wo nur ein 50%-Anteil möglich ist, also entweder 1 Eigentümer zu 100% oder 2 Eigentümer zu je 50%.

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