Gemeinsame Obsorge - kein Unterhalt für die Kinder

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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m4ever
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Gemeinsame Obsorge - kein Unterhalt für die Kinder

Beitrag von m4ever » 08.05.2007, 15:32

Hallo und einen schönen tag!

ich hoffe vorerst einmal das ich vielleicht hier einen rat oder erfahrungsberichte bekommen werde.

meine frau und ich haben mitlerweile schon seit mehr als 2 jahren geplant uns scheiden zu lassen, wir haben 2 kinder (10 und 13 jahre). wir hatten geschaut das wir einen wohnung in unmittelbarer nähe für meine frau organisieren können was jetzt auch gelang, 200m von der jetztigen wohnung in welcher ich bleiben werde entfernt ist und diese in 4 wochen bezogen werden kann. die kinder wollen wir unter gemeinsamer obsorge großziehen, wir hatten bisher 5 mediationsstunden besucht und sind uns bei allen punkten zu 100% einig.
1. die kinder werden zur hälft der zeit bei mama und papa leben, was auch mit den kindern abgesprochen wurde.
2. der hauptwohnsitz wird bei der mutter sein, das sie dadurch finanzielle vergünstigungen für die wohung haben wird.
3. wir verzichten beidseitig auf persönlichen unterhalt
4. wir teilen uns die kosten, welche für die kinder anfallen werden. (dieses haben wir in den letzten jahre auch so praktiziert und schon immer getrennte kassen gehabt), daher, wir wollen keine unterhaltszahlung für die kinder vereinbaren, da wir dieses selbst regeln wollen.

wir hatten heute bei unserem scheidungsrichter einen termin, dem wir unserer vorstellungen schriftlich vorlegten, er jedoch, was die nicht- unterhaltszahlung der kinder anbelangt nicht zustimmen wolle.

gibt es fälle wo scheidungen so wie wir sie wollen durchgeführt werden, oder haben wir auch bei einem anderen gericht, mit einem anderen richter kaum eine chance "selbst über die finanziellen dinge" entscheiden zu können. wir kommen uns extrem fremdbestimmt vor und fühlen uns nur noch unter druck gesetzt.

mfg

H.



MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 09.05.2007, 23:42

Da hat der Richter nicht nur „Recht“, sondern er kann gar nicht anderes tun. Die Kinder sind minderjährige, deswegen dürfen (bei einer Scheidung) nicht die Scheidenden über solche Ansprüche bestimmten, sondern es muss hier ein behördlicher Außerstehender (eben der Richter!) Ansprüche der Kinder wahrnehmen. Da wird jede Richter das Gleiche tun. Was möglich ist, ist dass ihr unterschreibt einen Vergleich wo die Ansprüche der Kinder (wie der Richter sicher verlangen wird) festgelegt wird und in der Praxis werden die Kosten so aufgeteilt, wie ihr wollten. Wenn die Kinder liebvoll und sorgfaltig erzogen werden, wird sich niemand aufregen, wie viel Geld sie woher bekommen. Schlimm ist, wenn der Richter verlangt, dass für die Kinder ein Sparbuch aufgelegt und in eine Bank deponiert werden muss. Die Ansprüche die festgestellt werden, können später von den Kindern eingeklagt werden (insbesondere wenn es sich um feste Beträge handelt). Sonst können sie schon als Minderjährige Mittels Kurator die Ansprüche durchsetzen. Am Besten ihr arrangiert euch mit dem Richter, der nur das Wohl der Kinder ins Auge fasst.
mfg,
memil
memil@gmx.net

m4ever
Beiträge: 2
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Beitrag von m4ever » 11.05.2007, 22:20

danke für die ausführliche antwort

mfg

sonne4
Beiträge: 11
Registriert: 19.05.2007, 08:45

gemeinsame Obsorge

Beitrag von sonne4 » 20.05.2007, 08:47

Euer Übereinkommen ist ein gutes Beispiel, daß eine Trennung nicht immer Streit und Nachteil für die Kinder sein muß. Bravo.
Nur auf Unterhalt für die Kinder darf von gesetzeswegen nicht verzichtet werden. Wenn die Eltern durchaus keine Unterhalt für die Kinder annehmen wollen, gibt es die Möglichkeit den festgesetzten Betrag auf ein Sparbuch / Treuhandkonto einzubezahlen und es den Kindern bei dessen Volljährigkeit zu übergeben.
Finde ich persönlich als gute Lösung, wenn man auf den Unterhalt nicht angewiesen ist - so haben die Kinder ein gutes Startkapital.
Alles gute für euch.
Lg.sonne

sonne4
Beiträge: 11
Registriert: 19.05.2007, 08:45

@memil

Beitrag von sonne4 » 20.05.2007, 08:51

Hallo memil - der Kindesunterhalt kann von den Kindern mit dem vollendeten 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) eingeklagt werden.
In einem Fall wo die Alimente auf ein Sparbuch einbezahlt werden erhält das Kind diese ja. Also gibt es nichts einzuklagen. Unterhaltsansprüche über das 18.Lebensjahr hinaus - müssen den Kindern auf ihr eigenes Konto überwiesen werden.
Lg.sonne

Manuela2
Beiträge: 11
Registriert: 29.08.2007, 12:27

Beitrag von Manuela2 » 06.09.2007, 09:50

Der Kindesunterhalt dient grundsätzlich nicht dazu, um ein Vermögen für die Kinder anzusparen, sondern um die Kosten für ihren täglichen Bedarf abzudecken.

Ich würde halt pro forma eine Unterhaltsvereinbarung treffen, die der Richter akzeptieren kann. Wo kein Kläger, da kein Richter, also wenn das Geld de facto nie fließt, dann wird es auch nicht von Amts wegen überprüft, wenn sich nie jemand beschwert.

Ab Volljährigkeit ist der Unterhalt zu Handen des berechtigten Kindes zu bezahlen. Wobei sicherlich Naturalunterhalt (Wohnung etc.) in Abzug zu bringen ist.

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