Unterhaltsanspruch

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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anita12
Beiträge: 1
Registriert: 01.05.2007, 18:58

Unterhaltsanspruch

Beitrag von anita12 » 01.05.2007, 19:07

Guten Abend!

Vielleicht kann mir wer eine Auskunft geben bzw. weiss Rat-wäre sehr dankbar dafür!

Meine Mutter bezieht seit dem rechtskräftigen Beschluss seit 8 Jahren Unterhalt.

Ihr Exmann bezieht seit damals eine Pension und hat wirklich immer pünktlich monatlich überwiesen.

Da ja leider kein Kontakt besteht ist uns nun zu Ohren gekommen das es Ihm gesundheitlich sehr schlecht gehe.

Auch ist es das erste mal das kein Unterhalt gekommen ist.

Nun meine Fragen,

was wenn ihr Exmann verstorben ist ,muss sie da als geschiedene verständigt werden-oder muss sie sich selbst darum kümmern?

Oder was wenn er sehr pflegebedürftig ist - kann da der Unterhalt gestrichen bzw. veringert werden obwohl es den rechtskräftigen Beschluss gibt ?

Da ja kein Unterhalt gekommen ist würde meine Mutter da Auskunft bekommen falls etwas passiert wäre ?


Vielen lieben Dank für die Antworten

Anita



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 09.05.2007, 23:20

Der Unterhalt wird nicht gestrichen. Es kann aber dazu kommen, dass wenn er aus Krankheitsgrunde nicht mehr bezahlen kann, deine Mutter die Forderung einklagen muss und, wenn das Geld nicht da ist (Spitalkosten, Medikamenten, haben Vorrang), hat sie nichts davon. Wenn er stirbt, noch weniger. Deswegen empfehle ich deiner Mutter, schon aus menschlichen Gründen, sich mit ihm in Verbindung setzen und schauen ob er wirklich krank ist. Vielleicht kann er nun eine andere Art von Hilfe benötigen, die deine Mutter leisten kann. Wen er gesund bleibt (oder wird) dann hat sie auch ihre Forderung garantiert.
mfg,
memil
memil@gmx.net

sonne4
Beiträge: 11
Registriert: 19.05.2007, 08:45

@ anita12

Beitrag von sonne4 » 20.05.2007, 09:02

Liebe Anita !
Ich kann dir aus Erfahrung folgendes sagen.
Da deine Mutter Unterhaltsansprüche hat, kann sie diese sicher versuchen einzuklagen, wenn nichts mehr bezahlt wird, vorher würde ich jedoch wirklich versuchen mit dem Ex-Mann zu reden um zu sehen wie es ihm geht. Sollte er durch Krankheit weniger Geld zur Verfügung haben, kann ja eine Herabsetzung des Unterhaltes beantragt (von ihm) werden.

Wenn er verstirbt, hat deine Mutter - da sie zum Zeitpunkt des Todes Unterhaltsanspruch hatte - sofern sie keine neue Ehe eingegangen ist, oder nachweislich eine Lebensgemeinschaft hat,eventuell
Anspruch auf Witwenpension - ist bei der PVA nachzufragen welche Voraussetzungen genau gegeben sein müssen.

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