Folgendes Problem: Mein Verlobter hat wärend seiner letzten Ehe für den Kredit seiner damaligen Frau gebürgt.
Als seine Exfrau das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn bekommen hat , hat sie ihren Job gekündigt und aufgehört ihre Kreditraten zu bezahlen. Nun verlangt die Bank vom Bürgen die Fortführung der Zahlung. Das ist ihm finanziell nicht möglich und er sieht dies auch nicht ein, da er von diesem Geld nichts bekommen hat. Weiters hat er den Fehler gemacht seiner Exfrau beträchtliche Summen in bar auszuhändigen, für welche er keine Belege hat. Gibt es eine Möglichkeit aus der Kredithaftung herrauszukommen?.
Kreditbürge
Aus der Haftung kommt er schwer bis unmöglich heraus. Das ist eine allgemeine Aussage, er soll aber sich von Experten beraten lassen (Schuldnerberatung, VKI) damit man erfahren kann ob er sich dagegen wehren kann. Leicht ist nicht, aber manchmal gibt es Gründe dafür, die ich hier im Forum ohne Unterlagen gesehen zu haben, darüber schwer spekulieren kann
mfg,
MEMIL
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