Ehegattenunterhalt / nachehelicher Unterhalt
Verfasst: 10.09.2025, 10:16
Die Ehe wurde mit Urteil vom 09.08.2024, rechtskräftig seit 15.10.2024, aus dem Alleinverschulden des Exmannes geschieden. Die Exfrau möchte nunmehr Unterhalt fordern. Bzgl nachehelichem Unterhalt ist ja § 72 EheG anwendbar - d.h. sie kann den Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt des In-Verzug-Setzens (Mahnung/Klage) fordern. Während der Ehe, also beim Ehegattenunterhalt, ist dieses In-Verzug-Setzen nicht notwendig.
Im konkreten Fall wurde der Mann im Jahr 2023 von seiner Frau gemahnt, allerdings während aufrechter Ehe. Seit der Scheidung erfolgte keine Mahnung mehr. Wie weit in die Vergangenheit kann die Exfrau nunmehr Unterhalt von ihrem Exmann eurer Ansicht nach verlangen? Der Unterhaltsanspruch ist grds ja unverjährbar, die einzelnen Leistungen verjähren nach 3 Jahren; ich weiß allerdings nicht, ob die Mahnung während der Ehe ausreicht, um den Unterhalt seit diesem Zeitpunkt (2023) zu fordern.
Vielen Dank!
Im konkreten Fall wurde der Mann im Jahr 2023 von seiner Frau gemahnt, allerdings während aufrechter Ehe. Seit der Scheidung erfolgte keine Mahnung mehr. Wie weit in die Vergangenheit kann die Exfrau nunmehr Unterhalt von ihrem Exmann eurer Ansicht nach verlangen? Der Unterhaltsanspruch ist grds ja unverjährbar, die einzelnen Leistungen verjähren nach 3 Jahren; ich weiß allerdings nicht, ob die Mahnung während der Ehe ausreicht, um den Unterhalt seit diesem Zeitpunkt (2023) zu fordern.
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