EO §382c

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LE
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EO §382c

Beitrag von LE » 06.05.2025, 21:40

Hallo,
es liegt eine EO §382c gemäß gegen den Ehegatten vor.
Dort wird aufgetragen, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller insbesondere durch Telefon, Brief.... zu vermeiden.
Soweit, so gut.
Nach einigen Kontaktaufnahmen inkl. Polizeieinsatz erfolgt nun eine Kontaktaufnahme über Anwalt zu meinem Anwalt. Mit belganglosen Forderungen, die man jederzeit gerichtlich gelten machen könnten (was zusätzlich passiert).
Ist nun diese mittelbare Kontaktaufnahme auch von der EO umfasst oder muss man diese dauernde (und psychisch massiv belastende) Briefe vom Anwalt hinnehmen.
Es



alles2
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Re: § 382c EO

Beitrag von alles2 » 07.05.2025, 01:18

Es betrifft nur den Angreifer. Ein Rechtsanwalt hat durch die RAO (Rechtsanwaltsordnung), Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA) und Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt) von Berufs wegen den Anstand und die guten Sitten zu wahren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

LE
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Re: EO §382c

Beitrag von LE » 07.05.2025, 09:07

Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldung. Mir ist bewusst, dass die zugrundeliegende Rechtsfrage nicht einfach zu lösen ist.

In dem gegenständlichen Schreiben gibt der Rechtsanwalt an, im Namen der Schwiegermutter zu handeln. In der Aktzahl selbst verwendete er jedoch die Abkürzung des Ehemannes und nicht der Schwiegermutter.

Im Text führt er weiter aus, die vorgebrachten Wünsche kämen von Ehemann.

Besonders deutlich wird dabei, dass derselbe Rechtsanwalt, der auch im Verfahren zur einstweiligen Verfügung den Ehegatten vertreten hat, ausdrücklich anführt:
"Hintergrund dieses Ersuchens ist, dass ihr Sohn xxxx (der Ehegatte) – den ich ebenfalls vertrete – seine Besuchskontakte zu seiner Mutter ungehindert und reibungslos wahrnehmen kann."

Darf ich daher um Ihre Einschätzung ersuchen, ob durch dieses Vorgehen des Rechtsanwalts ein Verstoß gegen die standesrechtlichen Vorschriften oder die guten Sitten gemäß RAO bzw. RL-BA vorliegen könnte, da dieser ja wusste, dass mich mein Ehegatte nicht kontaktieren darf? Nur weil der Anwalt verpflichtet wäre, sich von Berufs wegen den Anstand und die guten Sitten zu wahren, muss das in diesem Fall nicht auch so gewesen sein, da ich davon ausgehe, dass der Wunsch direkt von meinem Ehemann kam.
Die Schwiegermutter würde im Fall des Falls zu Ihrem Sohn halten.
Kann/soll ich eine Verdachtsmeldung an die Kammer senden? Oder diese neuerlichen Übergriffe wieder schlucken, weil wieder ein Schlupfloch offen ist? Das war übrigens die 4. EV.

alles2
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Re: § 382c EO

Beitrag von alles2 » 07.05.2025, 10:08

Ich gehöre nicht dem Disziplinarrat oder Ausschuss der Rechtsanwaltskammer an (§ 1 DSt) und kann nicht einschätzen, warum die Methode mit der Schwiegermutter so gewählt wurde, welche Mittel die einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt umfasst und um welche Interessen des Gefährders es sich handelt. Darum wollte ich es auch gerade erwähnen, dass eine Anzeige bei der RAK erstattet wird. Oder man sucht das Gericht am Amtstag oder den eigenen Anwalt auf, um zu klären, ob die Verfügung § 382d Z 6 EO enthält, welches die Kontaktaufnahme mit der gefährdeten Partei verbietet, und es dabei auch für Anwälte gilt, die als "Mittelsmänner" eingesetzt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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