Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

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STMK
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Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von STMK » 22.04.2025, 15:51

Hallo,

Ich habe den Beschluss über die Scheidung im Einvernehmen (§55 a Ehegesetz) vor 16 Tagen per RSb bekommen. In der Rechtsmittelbelehrung steht: Gegen diesen Beschluss ist das binnen 14 Tagen nach Zustellung einzubringende Rechtsmittel des Rekurses zulässig.

Im Protokoll steht: Die Ehe gilt mit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses als aufgelöst.

Ist der Beschluss jetzt rechtskräftig oder muss ich noch auf ein weiteres Schreiben warten.



alles2
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von alles2 » 22.04.2025, 17:31

Ich nehme an, dass das gerichtliche Schreiben mit dem ersten Zustellversuch direkt übernommen und nicht an einer Abgabestelle hinterlegt wurde. Dann wäre der Beschluss offiziell rechtskräftig. Nur wenn das Gericht innerhalb der Rechtsmittelfrist von Euch was bekommen hätte, wäre die Entscheidung offen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von MG » 23.04.2025, 07:19

Es ist zu empfehlen, dass Sie sich die Rechtskraft bestätigen lassen.

Die Gerichtsabteilung hilft Ihnen da weiter. Früher musste man den Beschluss, den man bekommen hat, zurück senden oder vorbei bringen und es wurde ein Stempel aufgebracht ("Diese Ausfertigung ist rechtskräftig").

Heute wird im Regelfall ein weiterer Ausdruck gemacht, auf dem sich der Rechtskraftvermerk dann befindet.

Wenn man den Beschluss für offizielle Anlässe benötigt, dann wird darauf Wert gelegt, dass darauf vermerkt ist, dass der Beschluss auch rechtskräftig ist.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

JamesThomas
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von JamesThomas » 24.04.2025, 08:42

A decision becomes legally binding when all parties agree, proper procedures are followed, and it complies with relevant laws or contracts. https://pikashowsapks.com/

STMK
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von STMK » 24.04.2025, 13:14

Hallo am 8.4. war der Zustellversuch. Am 9.4. wurde der RSb Brief bei der Abgabestelle abgeholt. Somit ist die Frist von 14 Tagen abgelaufen.

Jetzt ist die Frage, ob der Beschluss bereits rechtskräftig ist, obwohl der Beschluss noch nicht gestempelt ist. Diesen sollte ich in den nächsten Tagen bekommen.

Meine Frage ist nur, ob es überhaupt noch möglich ist, den Beschluss zurückzuziehen. Oder ob ich schon sicher sein kann, dass der Beschluss rechtskräftig ist.

alles2
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von alles2 » 24.04.2025, 16:27

Der Beschluss ist seit gestern rechtskräftig. Den Stempel braucht es dazu nicht. Das mit dem Stempel ist nur für jene Behörden relevant, die nicht wissen können, ob der Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist oder ob vielleicht doch ein Rechtsmittel eingebracht wurde, und daher auf der sicheren Seite sein wollen.
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STMK
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von STMK » 08.05.2025, 07:17

Hallo,

so ... seit heute ist meine Ehescheidung rechtskräftig.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die mich hier unterstützt haben.

Meine Erfahrungen (Zeitschiene) möchte ich gerne teilen.

23.01.25 Elternberatung nach § 95 Abs.1a AußStrG (minderjähriges Kind)
24.01.25 Antrag auf einvernehmliche Scheidung samt Scheidungsfolgenvereinbarung dem Gericht übermittelt
17.03.25 Gerichtstermin
09.04.25 Zustellung Beschluss (ab jetzt beginnt die 14 tägige Frist)
08.05.25 Zustellung rechtskräftigen Beschluss

Meine Erkenntnis. Eine Ehe zu schließen dauert wenige Minuten. Eine Ehe aufzulösen, auch wenn man sich zu 100% einig ist, dauert MONATE. Ich werde sowohl in meinem Bekanntenkreis als auch mit meinen Kindern sehr viele Beratungsgespräche führen.

alles2
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Re: Wann ist ein Beschluss rechtskräftig

Beitrag von alles2 » 08.05.2025, 09:55

Meiner Auffassung nach war die Scheidung schon vor zwei Wochen rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel erhoben wurde (§ 42 AußStrG); und nicht erst, als Du heute die Bestätigung über die Rechtskraft erhalten hast. Wüsste jetzt nicht, warum dem nicht so sein sollte. Es geht auch darum, dass hier und in Deinem Bekanntenkreis kein Schmarren stehen gelassen wird :roll:
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