Familienrecht; Vaterschaft - Scheinvaterschaft
Verfasst: 06.03.2025, 16:58
Guten Tag.
Folgendes: Ein Mann hat in den ersten 5 Jahren 2007 - 2012 den Unterhalt eines Kindes bezahlt. dann stellte sich heraus, anhand eines Vaterschaftstests, das jemand anderes
der leibliche Vater ist. Der Scheinvater stellte dann einen Scheinvaterregress und fordert die gesamte geleistete Summe vom leiblichen Vater zurück. Der leibliche Vater war unwissentlich und damals aus privaten gesundheitlich psychologischen Gründen nicht in der Lage diese Forderung wahr zu nehmen und zu bezahlen. Der leibliche Vater hat allerdings seitdem Wissen der Vaterschaft die gesamten Unterhaltsleistungen, mit Ausnahme der ersten 5 Jahre, zur gänze bezahlt. Jetzt, 10 Jahre später erhält der leibliche Vater vom Bezirksgericht eine Exekutionsforderung von rund € 10.000.- deren BESCHLUSS RECHTSKRÄFTIG ist, dem Scheinvater die entstanden Kosten samt Zinsen einzuheben. Im September letzten Jahres habe der Vater nochmal eine Benachrichtigung erhalten, war aber anhand des Verlustes seiner beiden Elternteile und einer Krebserkrankung und OPs, psychisch, körperlich und finanziell nicht in der Lage darauf zu reagieren. Der Scheinvater hatte damals die Vaterschaft rechtlich anerkannt.
Weitere Umstände sind das beim Test 3 mögliche Väter vorgeladen wurden, der Scheinvater dort aber nicht angegeben war,
und das die Mutter zur Zeit vor dem Vaterschaftstest wusste das der Scheinvater nicht der leibliche Vater ist.
Die Kernfrage ist ob dieser rechtskräftige Beschluss unter den gegebenen Umständen noch abwendbar ist.
Folgendes: Ein Mann hat in den ersten 5 Jahren 2007 - 2012 den Unterhalt eines Kindes bezahlt. dann stellte sich heraus, anhand eines Vaterschaftstests, das jemand anderes
der leibliche Vater ist. Der Scheinvater stellte dann einen Scheinvaterregress und fordert die gesamte geleistete Summe vom leiblichen Vater zurück. Der leibliche Vater war unwissentlich und damals aus privaten gesundheitlich psychologischen Gründen nicht in der Lage diese Forderung wahr zu nehmen und zu bezahlen. Der leibliche Vater hat allerdings seitdem Wissen der Vaterschaft die gesamten Unterhaltsleistungen, mit Ausnahme der ersten 5 Jahre, zur gänze bezahlt. Jetzt, 10 Jahre später erhält der leibliche Vater vom Bezirksgericht eine Exekutionsforderung von rund € 10.000.- deren BESCHLUSS RECHTSKRÄFTIG ist, dem Scheinvater die entstanden Kosten samt Zinsen einzuheben. Im September letzten Jahres habe der Vater nochmal eine Benachrichtigung erhalten, war aber anhand des Verlustes seiner beiden Elternteile und einer Krebserkrankung und OPs, psychisch, körperlich und finanziell nicht in der Lage darauf zu reagieren. Der Scheinvater hatte damals die Vaterschaft rechtlich anerkannt.
Weitere Umstände sind das beim Test 3 mögliche Väter vorgeladen wurden, der Scheinvater dort aber nicht angegeben war,
und das die Mutter zur Zeit vor dem Vaterschaftstest wusste das der Scheinvater nicht der leibliche Vater ist.
Die Kernfrage ist ob dieser rechtskräftige Beschluss unter den gegebenen Umständen noch abwendbar ist.