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Grundbuchlöschung nach Scheidung

Verfasst: 26.12.2024, 14:51
von Thd
Hallo!

Ich hätte eine Frage zur Grundbuchlöschung!

Meine Gattin und ich wurden im September 2024 geschieden! Wir haben vereinbart, dass sie das Haus gegen eine Ausgleichszahlung behält! So wurde es auch in der Scheidungsvereinbarung unterzeichnet!

Jetzt zu meiner Frage: Muss die Löschung meiner Person im Grundbuch von einem Notar durchgeführt werden oder kann ich einen Antrag mit der gerichtlichen Scheidungsvereinbarung selbst stellen?
Die Frage betrifft dann in weiterer Folge auch die Meldung beim Finanzamt betreffend Grunderwerbssteuer! Auch hier die Frage ob es einen Notar brauch?


Herzlichen Dank!!!

Re: Grundbuchlöschung nach Scheidung

Verfasst: 26.12.2024, 23:41
von alles2
Dieses Anliegen haben wir hier immer wieder:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15469
oder
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18571

Demnach besteht bei einer Scheidungsvereinbarung keine anwaltliche oder notarielle Beurkundungspflicht für das Grundbuchsgesuch, dessen Abwicklung der Richter für Euch übernehmen kann.

Mehr auch dort:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/1/Seite.600201.html
oder
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundstueckskauf/Seite.200060.html

Re: Grundbuchlöschung nach Scheidung

Verfasst: 27.12.2024, 17:29
von Thd
Herzlichen Dank für die ausführliche Information!!!