Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

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hestia
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Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von hestia » 10.12.2024, 13:11

Mein Scheidungsantrag ist seit fast vier Jahren anhängig, ohne dass eine Lösung gefunden wurde.

Bis jetzt haben wir keinen Gerichtstermin mehr. Wir müssen seit August 2024 auf die Entscheidung des Gerichts warten.

Während dieser Zeit wurde ich per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet, meiner entfremdeten Ehefrau Unterhalt zu zahlen. Sie ist jedoch inzwischen mit ihrem neuen Partner schwanger geworden.

Trotz meiner Versuche, meinen Anwalt zu kontaktieren, habe ich noch keine Antwort erhalten.

Ich wäre sehr dankbar für eine Beratung zu Folgendem:

1. Rücknahme des Unterhaltsbescheids: Wie kann ich angesichts der erheblichen Änderung der Umstände das Verfahren zur Rücknahme des Unterhaltsbescheids einleiten? Ist es möglich, den Unterhaltsbetrag zurückzufordern, den ich seit ihrer Schwangerschaft für sie zahle?

2. Beschleunigung des Scheidungsverfahrens: Welche rechtlichen Strategien kann ich anwenden, um die Finalisierung meiner Scheidung zu beschleunigen?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Ratschlag.



alles2
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Re: Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von alles2 » 10.12.2024, 15:23

Nach Einreichung des Scheidungsantrages kann die Scheidungspartner tun und lassen, was sie möchten. Das wurde auch hier thematisiert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=25414

Wüsste jetzt daher nicht, was es unterhaltsmäßig für Dich einen Unterschied macht, ob die Ex nun schwanger ist, sofern es sich nicht um Dein Kind handelt, für das Du dann unterhaltspfichtig sein könntest. Und ein womöglich überlastetes Gericht zu zwingen, schneller zu arbeiten, halte ich persönlich für keine gute Idee.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hestia
Beiträge: 3
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Re: Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von hestia » 11.12.2024, 12:33

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte jedoch gehofft, einen Rat dazu zu bekommen, ob die erhebliche Änderung der Umstände (meine geschiedene Ehefrau ist schwanger mit einem anderen Partner) möglicherweise ein Faktor für die Änderung des bestehenden Unterhaltsbeschlusses und der Entscheidung über unsere Scheidung sein könnte (zB, according to § 49 EheG).

Das ist meine einseitige Scheidungsantrag, aber sie aufgrund von Arbeitslosigkeit Unterhaltszahlungen beantragte. Während der Anhörung behauptete ich, sie hätte einen neuen Liebhaber, was sie jedoch bestritt und der Richter ihrer Erklärung zustimmte. Allerdings ist sie jetzt von diesem neuen Liebhaber schwanger.

Wir haben keine Kinder, der Unterhaltsbeschluss soll sie unterstützen, da sie arbeitslos ist und auf die endgültige Entscheidung des Gerichts über unsere Scheidung wartet.

Ich bin auch besorgt über die lange Dauer des Scheidungsverfahrens. Obwohl ich zustimme, dass es nicht ideal ist, unangemessenen Druck auf das Gericht auszuüben, frage ich mich, ob ich bestimmte Schritte unternehmen kann, um den Prozess voranzutreiben, zum Beispiel den Richter darüber zu informieren, dass sie mit ihrem neuen Liebhaber schwanger ist.

Ich wäre für alle weiteren Erkenntnisse oder Vorschläge sehr dankbar.

Wenn mir ein Anwalt in diesem Forum helfen kann, hinterlassen Sie bitte die Kontaktinformationen, dann werde ich mich melden.

alles2
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Re: Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von alles2 » 11.12.2024, 13:06

Eigentlich hatte ich Dir sämtliche Informationen mitgegeben, auf die es bei der Unterhaltsbemessung ankommt (wenngleich durch die Blume). Es zählt Euer Einkommen und die Anzahl Deiner unterhaltsberechtigten Kinder. Dass ein (früherer) Tschamsterer in ihr Leben getreten ist, ist zu wenig, um an dem Ehegattenunterhalt rütteln zu können. Steht aber sowieso auch dort:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/scheidung/7.html
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Miss.dorfmadl
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Re: Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von Miss.dorfmadl » 13.12.2024, 13:27

Ich stimme @alles2 zu. Die Sache mit dem neuen Partner und der Schwangerschaft hat nichts mit deiner Unterhaltsverpflichtung zu tun.

Außerdem wüsste ich nicht, wieso das Gericht schneller entscheiden sollte, nur weil es von der Schwangerschaft erfährt...

techhands2
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Re: Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von techhands2 » 22.12.2024, 13:36

Das klingt echt schwierig. Die Schwangerschaft könnte Einfluss auf den Unterhalt haben – vielleicht das Gericht direkt darüber informieren? Und falls dein Anwalt nicht reagiert, wäre ein neuer eine Option. Alles Gute!

alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Scheidung beschleunigen & Unterhaltsbescheid widerrufen – wenn die getrennt Ehefrau v. ihrem Partner schwanger wird

Beitrag von alles2 » 22.12.2024, 19:58

Du darfst nicht vergessen, dass es sich bei der Unterhaltshöhe (Alimente) um eine überschlagsmäßige Berechnung handelt und nicht die wahren Aufwendungen darstellen. Jeder Vater ist für sein(e) eigenes/n Kind(er) uns seine (Ex-)Frau(en) verantwortlich. Eine Schwangerschaft durch einen anderen Partner zählt nicht zu den maßgeblichen Umständen, welche die Unterhaltsbemessung wesentlich ändert. Das Alter und Eigeneinkommen des Kindes und seine neuerliche Verehelichung können solche relevante Umstandsänderungen sein. Selbst wenn sich das Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht mehr als um 10% erhöht, muss es sich nicht auf die Unterhaltszahlungen auswirken.
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