Hallo,
mein Mann hat ein Uneheliches Kind, an das er von unserem Gemeinsamen Konto 20 Jahre Unterhalt bezahlt hat.
Jetzt will er plötzlich die Scheidung nachdem ich hinter seine längere Affäre gekommen bin..
Kann ich hier rückwirkend die Hälfte des Unterhalts was über die Jahre geleistet worden sind vom gemeinsamen Konto, von meinem Mann zurück verlangen bzw. einfordern bei der Scheidung? Es war ja schließlich auch mein Geld..
danke
lg
Unterhalt zurückfordern v. Gemeinsames Konto/ Scheidung
Re: Unterhalt zurückfordern vom Gemeinschaftskonto bei einer Scheidung
Bei einer Vermögensaufteilung werden laut § 81 Abs.1 EheG (Ehegesetz) nur das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse unter den Ehegatten aufgeteilt. Auf § 91 Abs.1 EheG könnte man sich stützen, wenn ein Ehegatte ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des anderen frühestens zwei Jahre vor Einbringung der Scheidung diese(s) Vermögen/Ersparnisse in einer Weise verringert, die der Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehegatten während der ehelichen Lebensgemeinschaft widerspricht. So wäre der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen. Außer es gibt diesbezüglich einen Ehevertrag nach § 97 EheG.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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