Ehebruch nach Einbringung des Scheidunsantrags?
Verfasst: 08.08.2024, 08:10
Hallo Forum.
Meine Frau und ich haben uns im Mai auf die Scheidung verständigt, nachdem sie sich bereits vor 2 Jahren von mir getrennt hatte. Wir leben noch in der gemeinsamen Wohnung.
Ende Juli wurde der Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingebracht, und die Scheidungsfolgevereinbarung ausgearbeitet.
Verhandlungstermin ist auf Ende August angesetzt.
Wie ich nun erfahren habe, ist meine Frau seit Aussprechen der Trennung im Mai sehr aktiv in div. Sexdatingforen,
was sich bisher aber auf Cybersex bzw. Austausch von Bildern beschränkte.
Nun kann sie es offenbar nicht mehr abwarten und hat erste persönliche Treffen mit Mitgliedern dieser Foren vereinbart.
Ich war beim Aushandeln der Scheidungsfolgen sehr kooperativ, weil ich einen sauberen fairen Abschluss wollte,
bin von ihrem triebgesteuerten Verhalten nun aber extrem gekränkt.
Meine Frage ist nun:
Gilt es noch als Ehebruch wenn der Scheidungsantrag bereits eingebracht, die Scheidung aber nicht vollzogen wurde?
Ich überlege tatsächlich den Antrag auf einvernehmliche Scheidung zurück zu ziehen und stattdessen mit genügend Beweisen eine Verschuldensscheidung einzureichen. Hätte das Erfolg?
Danke für euer Input
Meine Frau und ich haben uns im Mai auf die Scheidung verständigt, nachdem sie sich bereits vor 2 Jahren von mir getrennt hatte. Wir leben noch in der gemeinsamen Wohnung.
Ende Juli wurde der Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingebracht, und die Scheidungsfolgevereinbarung ausgearbeitet.
Verhandlungstermin ist auf Ende August angesetzt.
Wie ich nun erfahren habe, ist meine Frau seit Aussprechen der Trennung im Mai sehr aktiv in div. Sexdatingforen,
was sich bisher aber auf Cybersex bzw. Austausch von Bildern beschränkte.
Nun kann sie es offenbar nicht mehr abwarten und hat erste persönliche Treffen mit Mitgliedern dieser Foren vereinbart.
Ich war beim Aushandeln der Scheidungsfolgen sehr kooperativ, weil ich einen sauberen fairen Abschluss wollte,
bin von ihrem triebgesteuerten Verhalten nun aber extrem gekränkt.
Meine Frage ist nun:
Gilt es noch als Ehebruch wenn der Scheidungsantrag bereits eingebracht, die Scheidung aber nicht vollzogen wurde?
Ich überlege tatsächlich den Antrag auf einvernehmliche Scheidung zurück zu ziehen und stattdessen mit genügend Beweisen eine Verschuldensscheidung einzureichen. Hätte das Erfolg?
Danke für euer Input