Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Nalp_on
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2024, 21:59

Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von Nalp_on » 10.03.2024, 22:15

Hi Leute!

Bei uns steht wahrscheinlich demnächst ein Hauskauf an und mein Mann und ich (schon ein paar Jahre verheiratet) bekommen von meinen Eltern ziemlich viel Geld dafür geschenkt. Auch mein Anteil der Eigenmittel beim Kauf wäre insgesamt höher, ca 100.000 vs. 65.000.

Mein Vater hat mir nun nahegelegt, irgendwie schriftlich festzuhalten, dass mein Anteil höher sein wird, damit ich im Falle einer( natürlich weder absehbaren oder gewünschten Scheidung) nicht schlechter aussteige.

Die 35.000 mehr von mir würde mein Mann im Laufe der Jahre durch Eigenleistung bei Sanierungen, höhere Kreditraten etc. bestimmt ausgleichen, ich bin bei den Kindern daheim im Moment. ich fände das auch recht kleinlich, wir sind schließlich verheiratet und da kommt es mir auf den Betrag gar nicht wirklich an.

Die ca. 100.000€ von meinen Eltern allerdings sind da halt schon eine andere Geschichte und ich verstehe, dass sie da ein Interesse dran haben, dass das Geld im Zweifel mir zugute kommt.

Habe ich das richtig verstanden, dass eine Schenkung, wenn sie offensichtlich an mich gerichtet ist, sowieso nicht in den Zugewinn reinfällt und daher nicht als gemeinsames Vermögen zählt?

Muss ich den Betrag irgendwie gesondert absichern?
Wir haben keinen Ehevertrag und der Gedanke, das anzusprechen macht mir derzeit wenig Freude, ich wäre froh, wenn das anders geht weil wir es im Normalfall nie brauchen werden weil ich mir einen anständigen Kerl geangelt hab ;-)

Danke und liebe Grüße



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von alles2 » 11.03.2024, 01:10

Nach § 82 Abs.1 Z 1 EheG (Ehegesetz) wäre eine Schenkung von der Aufteilung ausgenommen. Kann die falsche Scham oder Bescheidenheit bei der Absicherung oder Besicherung nie verstehen, wenn es um so eine große Summen geht. Man könnte auch über einen Familiendarlehen bzw. privaten Darlehensvertrag zwischen Deinen Eltern und Dir nachdenken. Ob so oder so sollte der Zweck des Geldes und die Rückzahlungsmodalitäten zu entnehmen sein. Optional können die Eltern das Kaufobjekt durch eine Hypothek mit einem Grundbucheintrag belasten, für die 1,2 % - also ca. 1200 Euro - vom Wert des Pfandrechts anfallen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nalp_on
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2024, 21:59

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von Nalp_on » 11.03.2024, 07:45

alles2 hat geschrieben:
11.03.2024, 01:10
Nach § 82 Abs.1 Z 1 EheG (Ehegesetz) wäre eine Schenkung von der Aufteilung ausgenommen. Kann die falsche Scham oder Bescheidenheit bei der Absicherung oder Besicherung nie verstehen, wenn es um so eine große Summen geht. Man könnte auch über einen Familiendarlehen bzw. privaten Darlehensvertrag zwischen Deinen Eltern und Dir nachdenken. Ob so oder so sollte der Zweck des Geldes und die Rückzahlungsmodalitäten zu entnehmen sein. Optional können die Eltern das Kaufobjekt durch eine Hypothek mit einem Grundbucheintrag belasten, für die 1,2 % - also ca. 1200 Euro - vom Wert des Pfandrechts anfallen.
Danke für deine schnelle Antwort!
Man hat einfach irgendwo das Gefühl, dass man dem Partner indirekt unterstellt, dass er im Falle einer Scheidung plötzlich halbgierig wird und "an die Kohle" will. Wobei mein Mann mich im Laufe der Jahre vermutlich sowieso gehalts-und vermögensmäßig überholen wird weil ich die berühmte Kinderbetreuungslücke habe.

Macht es eigentlich einen Unterschied, ob man 50/50 im Grundbuch eingetragen ist oder ob die Anteile da schon irgendwie anders verteilt sind? Habe mal gelesen, dass sich manche so absichern wollen.
Danke :)

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von alles2 » 11.03.2024, 12:56

Wähnt man sich heute noch in Sicherheit, kann morgen schon wieder alles aussehen.Nachdem rund 2/3 des Betrages von Deinen Eltern und Dir stammen und er irgendwann in etwa 1/3 beisteuert, könnte ihm auch 30% grundbücherlich übertragen werden. Grundsätzlich gilt, dass beide Teile der Eigentümerpartnerschaft zur Hälfte Eigentümer des Hauses ist, wenn sie zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen; unabhängig wie viel sie zum Kaufpreis beigetragen haben. Gibt es keine Scheidungsfolgen- bzw. Trennungsvereinbarung oder ein Vergleich während eines Aufteilungsverfahrens, würde bei einer Scheidung jeder seinen Anteil zugesprochen bekommen. Mehr dazu auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=18110

Die rechtliche Regelung könnte dahingehend getroffen werden, als dass bei einer Scheidung ein Miteigentümer dem anderen ausbezahlt oder bei einem Verkauf des Wohnobjektes der Erlös abzüglich des eingebrachten Betrages aufgeteilt wird. Gibt es keine Vereinbarung, bleibt der Zustand, wie es die Unterlagen hergeben, z.B. dass ihm (unabhängig von der Verschuldensfrage) die Hälfte gehört.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nalp_on
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2024, 21:59

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von Nalp_on » 11.03.2024, 17:08

Hmmm okay, aber wie sieht das dann aus wenn er nachher zb viel mehr zum Kredit beiträgt? Wäre dann nicht wieder unfair, wenn er nur mit 30% im Grundbuch steht? Die 2/3 gelten ja nur für das Eigenkapital.

Na ich denke ich muss da wirklich mal mit ihm sprechen, es ist ja eigentlich auch in seinem Sinne wenn sowas vorab geklärt ist.

Was wäre denn deiner/Ihrer Meinung nach die beste Lösung?
Liebe Grüße und DANKE!

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von alles2 » 11.03.2024, 20:54

Wie gesagt, das Grundbuch muss gar nicht die wahren Verhältnisse wiedergeben. Er kann als Miteigentümer drinnen stehen, selbst wenn er gar nichts beigetragen hat. Daher kann man die Option, die Du erstmals in den Raum geworfen hast, auch nach anderen Überlegungen in Erwägung ziehen. Für das Auf-den-Tisch-Legen der wahren Verhältnisse und Tatsachen wäre eine Art Scheidungsvereinbarung, welche kurz und schmerzlos umsetzbar ist, der Sache schon dienlich und für mein Empfinden auch ausreichend. Schließe jedoch nicht aus, dass andere Kenner eine alternative Variante vorziehen würden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nalp_on
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2024, 21:59

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von Nalp_on » 12.03.2024, 09:03

alles2 hat geschrieben:
11.03.2024, 12:56
Wähnt man sich heute noch in Sicherheit, kann morgen schon wieder alles aussehen.Nachdem rund 2/3 des Betrages von Deinen Eltern und Dir stammen und er irgendwann in etwa 1/3 beisteuert, könnte ihm auch 30% grundbücherlich übertragen werden. Grundsätzlich gilt, dass beide Teile der Eigentümerpartnerschaft zur Hälfte Eigentümer des Hauses ist, wenn sie zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen; unabhängig wie viel sie zum Kaufpreis beigetragen haben. Gibt es keine Scheidungsfolgen- bzw. Trennungsvereinbarung oder ein Vergleich während eines Aufteilungsverfahrens, würde bei einer Scheidung jeder seinen Anteil zugesprochen bekommen. Mehr dazu auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=18110

Die rechtliche Regelung könnte dahingehend getroffen werden, als dass bei einer Scheidung ein Miteigentümer dem anderen ausbezahlt oder bei einem Verkauf des Wohnobjektes der Erlös abzüglich des eingebrachten Betrages aufgeteilt wird. Gibt es keine Vereinbarung, bleibt der Zustand, wie es die Unterlagen hergeben, z.B. dass ihm (unabhängig von der Verschuldensfrage) die Hälfte gehört.

Die Unterlagen würden aber doch auch zeigen, dass ICH 100.000 von meinen Eltern bekommen habe, oder?

Wahrscheinlich mit einer offiziellen Schenkungsmeldung, weil der Freibetrag überschritten wird. Reicht das nicht als "Beweis", dass das Geld von mir kommt? Meine Eltern würden das sicher entsprechend betiteln mit Hauskauf Eigenkapital Tochter oder so in die Richtung.

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass er auch noch von seinen Eltern was bekommen wird, so dass ich denke er kommt auch auf ca. 100.000 im Endeffekt.
Also 200 ich, 100 er.

Ich bin mir sicher, dass er sich da nicht auf 2/3 und 1/3 im Grundbuch einlassen wollen würde bzw. den gemeinsamen Hauskauf hinterfragen würde. Das kann ich auch wirklich nachvollziehen. Man will nicht ein Haus mit jemandem kaufen, der einem nur ein Drittel zugesteht, während man ja eigentlich verheiratet ist und alles teilt.

Kann mir eher die Regelung in der Art vorstellen wie von dir erwähnt, dass das Geld beim Verkauf abzüglich dem Anteil aufgeteilt würde.

(Bzw. Dass man laufend dokumentiert, wer welche Raten gezahlt hat, damit es überhaupt gerecht zugeht, das könnte man dann ja auch als Grundlage für eine Aufteilung nutzen.)

Wobei ich dachte, dass das sowieso aufs gleiche rausläuft wie die Zugewinnregelung? Also dass er 100.000 mehr Zugewinn hat als ich und ich darum von ihm dann 50.000 bekommen müsste..oder hab ich das falsch verstanden?

Mir raucht der Kopf ;-)

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von alles2 » 12.03.2024, 10:59

Ist so viel Geld im Spiel, darf man sich schon einmal Gedanken machen :-p Gegen die nachweisbare Regelung zwischen Deinen Eltern und Dir und die Eintragung ins Grundbuch je zur Hälfte spricht ja nichts. Es geht mehr um die Vereinbarung zwischen Deinem Gatten und Dir. Wenn er bei einer Diskrepanz beispielweise mal behauptet, er hätte geglaubt, dass Du ihm die Hälfte des Geldes Deiner Eltern geschenkt hättest und er sich daher auf das Projekt eingelassen hat. Dann könntest Du blöd dastehen und hättest vermutlich so einige Differenzen mit Deinen Eltern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nalp_on
Beiträge: 5
Registriert: 10.03.2024, 21:59

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von Nalp_on » 12.03.2024, 13:25

Da hast du Recht.
Ich glaube zwar wirklich nicht, dass er das behaupten würde, dafür kenne ich ihn gut genug und ihm ist seine finanzielle Unabhängigkeit auch recht wichtig, das würde er also verstehen.
Auch bei der Mietwohnung habe zb ich die Kaution bezahlt und wir haben notiert, damit wir es einfach nicht vergessen über die Jahre.
Aber wir werden es auf jeden Fall irgendwie festhalten, das wird er bestimmt verstehen. Wir können ja auch vereinbaren, dass zb auch festgehalten wird, falls er dann einmal mehr von der Rate zahlt oder eine Sonderzahlung von mir kommt etc., dann gibt es da klare Verhältnisse.

Außerdem kommt das ganze ja auch nicht nur von mir sondern eben von meinen Eltern, das wird er bestimmt auch verstehen.

Danke dir für deine Zeit und den guten Rat!
Liebe Grüße

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung als Eigenkapital für Haus absichern?

Beitrag von alles2 » 13.03.2024, 00:34

Auch für Dich alles Gute! Du kannst dennoch hier gerne wieder reinschauen. Vielleicht trägt wer mit einem Erfahrungsbericht noch etwas dazu bei.
Und vergiss nicht, eine gesunde Skepsis ist nie verkehrt und ein Mensch kann sich immer verändern. Gerade wenn es so richtig kriselt, können sie ein anderes, wie auch immer geartetes Gesicht zeigen. Bedauerlicherweise sind es gerade die Vertreter des weiblichen Geschlechts, die in derartigen Belangen nicht selten zu naiv sind und zum Handkuss kommen. Nachher bereuen sie es, nicht vorgesorgt zu haben, weil sie durch die rosarote Brille alle Alarmzeichen ausgeblendet haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 80 Gäste