Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

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reximo
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Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von reximo » 06.02.2024, 10:58

Guten Tag,

Ich bräuchte bitte einen Rat von euch.

Ich wohne mit meiner Frau (seit 2 Jahre verheiratet) und ihrer Mutter in einem 2 Parteien Haus. Da ich mittlerweile um die 180.000€ in das Haus investiert habe (Umbau, Renovierung,...) wollte ich und meine Frau, dass wir beide im Grundbuch stehen.
Wir sind zum Notar und brauchen jetzt die Zustimmung ihrer Mutter, da sie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot mit meiner Frau vor ca. 6 Jahren (als ich und meine Frau uns noch nicht kanten) vereinbart haben+ ein Vorkaufsrecht.

Ihre Mutter bzw meine Stiefmutter will nicht unterschreiben. Sie macht uns generell das Leben schwer mit allen Mitteln (leider Alkoholikerinn, macht meine Frau psychisch fertig usw). Deshalb die Frage ob wir sonst irgendwelche Möglichkeiten haben, dass auch ich im Grundbuch stehe und Absicherungen habe? Eventuell durch die Hochzeit oder unseren 2 jährigen Sohnes?

Vielen Dank schon mal
Sg



alles2
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Re: Veräußerungsverbot - Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von alles2 » 06.02.2024, 16:05

KORREKTUR: Bitte diesen Beitrag überspringen!

[Die erste Frage ist immer, wer laut Grundbuchstand im B-Blatt (Eigentumsblatt) drinsteht. Ist das nur die Tochter, sehe ich keine Hindernisse für Euer Vorhaben, die Hälfte des Eigentums mittels Grundbuchgesuch an den Ehepartner, der zur bevorzugten Gruppe gehört, zu übertragen, da es das C-Blatt (Lastenblatt) nicht betreffen würde. Wird das Eigentum aktuell mit der Mutter geteilt, könnte man über eine Eigentumsübertragung der Hälfte des Anteils Deiner Frau spekulieren.]
Zuletzt geändert von alles2 am 09.02.2024, 00:52, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

reximo
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Re: Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von reximo » 06.02.2024, 17:23

Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ja meine Frau steht alleine im Eigentumsblatt.

Ganz genau hat meine Schwiegermutter folgendes im Grundbuch vermerkt:
Belastungs- und Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht und Wohnrecht im EG.

Also benötigen wir somit keine Unterschrift von der Mutter? Das würde uns viel Streit und Nerven ersparen.

Danke

MG
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Re: Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von MG » 06.02.2024, 17:55

Wenn das Eigentum Ihrer Frau durch das Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten deren Mutter (also Ihrer SchwiMu) beschränkt ist UND - wie Sie ja auch schreiben - dies auch im Grundbuch eingetragen ist, dann kann Ihre Frau ohne Zustimmung der Mutter/SchwiMu keinerlei Übertragung von Anteilen oder ihrem ganzen Eigentum an dieser Liegenschaft durchführen!

Das Grundbuch würde ohne formelle Zustimmungserklärung der Mutter/SchwiMu - egal aus welchem Titel auch immer (Kauf; Schenkung, Schenkung auf den Todesfall) niemals einen neuen Eigentümer oder Miteigentümer eintragen.

Sie benötigen definitiv eine formelle und beglaubigt unterfertigte Grundbuchserklärung der Berechtigen (Mutter/SchwiMu).
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Veräußerungsverbot - Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von alles2 » 07.02.2024, 00:39

Sollte die Sachlage so eindeutig sein, schließe ich nicht aus, was falsch verstanden zu haben. Habe entsprechend § 364c ABGB bei bevorzugten Gruppen stets sehr wohl zwischen Eigentum und Lasten unterschieden. Der Mutter kann doch egal sei, an wen die Eigentumsübertragung innerhalb gewisser Familienmitglieder erfolgt, solange ihr Belastungs- und Veräußerungsverbot aufrecht bleibt. Schließlich geht es auch darum, den Verkauf des Wohnobjektes an irgendwen zu unterbinden, woran ein Miteigentum nichts ändern würde. Mag jetzt aber keine Rechtsprechungen und weiterführende Gesetze bemühen, um absolute Gewissheit zu haben. Bei Gelegenheit hole ich die Meinung eines anderen Anwaltes ein und sollte diese nichts anderes besagen, als es "MG" kundtat, müsste es korrekt sein.
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Re: Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von MG » 07.02.2024, 07:40

@alles2: Mir wäre keine Ausnahme für bestimmte Personen bekannt. Es geht sogar soweit, dass im Regelfall die Rechtspfleger bei einer Veräußerung, wo das BelVV auch beim Erwerber wieder gelten soll, keine einfache Zustimmung akzeptieren (ausser bei Wohnbauförderung), sondern die "Zustimmunvserklärung" als Löschungserklärung verlangen.

Diese wird dann üblicherweise "unter der Bedingung der Wiedereintragung" erteilt und der Erwerber muss daher eine formelle Aufsandungserklärung für die neue Eintragung des BelVV abgeben.
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Veräußerungsverbot - Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von alles2 » 09.02.2024, 01:20

Nach diversen Erkundigungen nehme ich den Inhalt meines ersten Beitrags zurück. Es gibt bereits einige Rechtsprechungen, wonach das Belastungs- und Veräußerungsverbot den Schenkungsverbot umfasst. Mit jeden Rechtserwerb kann somit der Kauferwerb verhindert werden. Außer es steht im Vertrag dezidiert drin, dass es an gewisse Herrschaften übertragen werden darf. Auch ist davon auszugehen, dass das Verbot lebenslang besteht und nicht befristet ist (könnte man eventuell prüfen).

Dennoch braucht es kein Grundbuch, um sich abzusichern (weil die Frage auch kam). Es kann jederzeit ein Ehevertrag ausgestaltet oder ergänzt werden (hinsichtlich der Form siehe § 97 Abs.1 Ehegesetz). Traut man der Partnerin, bräuchte es wegen dem Paragraphen nicht einmal den. Denn eheliche Gebrauchsvermögen würden im Falle einer Scheidung aufgeteilt bzw. sollte das Haus rechtlich zum Ehevermögen zählen. Die investierte Summe unterliegt der Werterhöhung, weshalb Du nicht alles verlieren würdest.
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reximo
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Re: Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von reximo » 11.02.2024, 10:10

@alles2 danke für die Nachforschung und die Info:)

Und generell ein großes Lob an das Forum und eure Hilfe hier🙏

Ich wahr währenddessen nochmal beim Notar und er hat eure Ansicht bestätigt, ohne Unterschrift gibt es keinen Eintrag.
Sie hat uns auch einen Ehevertrag- Pfandvertrag angeboten.

Ich vertraue meiner Frau zu 100% aber wenn es jetzt schon so Probleme gibt mit der Schwiegermutter und man nie weiß was die nächsten Jahre passiert, machte ich mir jetzt doch täglich Gedanken und hatte innere Unruhe.
Deshalb ist das mit dem Ehevertrag eine gute Alternative hierzu.

alles2
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Re: Veräußerungsverbot- Schwierigkeiten mit Schwiegermutter

Beitrag von alles2 » 11.02.2024, 11:14

Auch Dir recht herzlichen Dank für das mit uns geteilte Feedback. Meistens kommen die Fragesteller nur für den Augenblick und lassen dann nie wieder von sich hören.
Es hätte mich für Dich gefreut, wenn sich der Notar getäuscht hätte. Doch die Judikatur gibt es leider nicht her.
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