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Alimente für 15jährigen Sohn

Verfasst: 25.11.2023, 14:39
von oli
Hallo liebe Community,

folgender Fall:
KV 7000 Euro netto als Landesbediensteter und sicher nochmals 2000 Euro netto aus einer selbständigen Tätigkeit. (Arzt im KH und in einer Praxis, die Schätzung ist sehr vorsichtig, bei einer Offenlegung der letzten drei Bilanzen käme sicher nicht weniger zum Vorschein)
KM und KV sind nicht verheiratet gewesen, leben getrennt, Sohn entscheidet sich bei der Mutter zu leben, max. Urlaub oder ab und zu an einem Wochenende zum KV zu gehen.
Der Sohn ist 15 Jahre alt.

Meine Fragen:
1. Kommt die 22% Regel für diesen Fall zum Tragen?
Wenn ja, dann wären das 1980 Euro Alimente.
2. Läge das schon über der "Playboygrenze"?

Wenn der KV sich querstellen würde, was müsst die KM tun, wen ansprechen, konsultieren? Direkt auf das Gericht, mit oder ohne Anwalt? Ist ein Anwalt (mit hohen Kosten) vonnöten? Oder berät da einen die Bezirkshauptmannschaft?

Vielen Dank
OLI

Re: Alimente für 15jährigen Sohn

Verfasst: 27.11.2023, 16:38
von k9720145
Die Playboygrenze liegt für 15-19 Jährige aktuell bei 1115 Euro.

Diese Begrenzung soll verhindern, dass das Kind einem überzogenen Luxus ausgesetzt ist. Eine Überalimentierung soll also vermieden werden, um die Kindesentwicklung nicht zu gefährden. Es wird befürchtet, dass zu hohe Unterhaltszahlungen dazu führen, dass Kinder keinen Sinn darin sehen könnten, sich beruflich zu entwickeln, wenn die Unterhaltszahlungen gegebenenfalls über dem Gehalt der Erwerbstätigkeit liegen würden.
Durch die Unterhaltsregulierung soll also die Motivation aufrecht erhalten werden, selber den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen.