Kindesunterhalt Exekution

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Marianne3
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Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von Marianne3 » 21.09.2023, 18:09

Kindesvater wird monatlich vom Bezirksgericht mehr exekutiert, als Kind erhält!
Kindesvater wird monatlich ca. 230 Euro exekutiert/abgezogen. Kind bekommt monatlich jedoch nur 179 ?! Euro.



alles2
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Re: Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von alles2 » 21.09.2023, 23:52

Ich kann mir das so erklären, dass der Kindesvater nicht zahlt und daher zur Hereinbringung von Unterhaltsforderungen ein Unterhaltsexekutionsverfahren nach § 291b EO (Exekutionsordnung) geführt wird, welches nunmal mit Gerichtsgebühren verbunden ist, die der Schuldner zu tragen hat und die in Tarifpost 4 Ziffer II Gegenstand I. a) des § 32 GGG (Gerichtsgebührengesetz) bestimmt sind. Demnach betragen die Pauschalgebühren in Exekutionsverfahren bei einem Wert des Streitgegenstandes von über 150 Euro bis 300 Euro eben diese 50 Euro.

Es dürfte sich um ein minderjähriges Kind handeln, da seit In-Kraft-Treten der Gerichtsgebühren-Novelle 2014 in familienrechtlichen Verfahren keine Gerichtsgebühren mehr anfallen (Anmerkung 8 zur TP 4).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Marianne3
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Re: Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von Marianne3 » 24.09.2023, 16:15

Vielen herzlichen Dank!
Ja, dies werden wohl Gerichtsgebühren sein. Obwohl eigentlich keine Gebühren eingehoben werden sollten.
Das Ganze ist seltsam und unverständlich!
Im Sommer 2020 war Gleichstand (also, mein Kind bekam in etwa was ihm abgezogen wurde) lt. Kontoauszüge und Arbeitgeber.
Wir 3 beantragten eine Beendigung der Exekution. Was uns auch schriftlich zugesagt wurde.
Der Kindesvater wurde jedoch 1 Jahr weiterhin exekutiert! Und wir bekamen nichts!
Wohin dieses Geld geflossen ist, darauf bis heute keine Antwort!
Dann diese jetzigen Beträge, siehe oben! Inklusive monatlicher Differenz um die 50 Euro.

alles2
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Re: Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von alles2 » 24.09.2023, 18:39

Das mit dem "seltsam und unverständlich" trifft es oft genug ganz gut, wenn irgendwelche Diplomrechtspfleger am Werk sind. Ich habe ständig mit denen zu tun, um deren Unwägbarkeiten wieder ins Lot zu bringen. Denn leider gestehen sie sich diese nur selten ein, was die Sache ungleich schwieriger macht. Es kann daher dienlich sein, am Amtstag lästig zu sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Marianne3
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Re: Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von Marianne3 » 24.09.2023, 20:19

Leider nützt ein Amtstag nichts, da diese Exekutionen ja von diesem BG ausgehen.
Hier läuft man gegen eine Wand.

alles2
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Re: Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von alles2 » 24.09.2023, 22:31

Ohne Grund macht das Gericht für gewöhnlich nichts. Das Exekutionsverfahren wurde womöglich durch Deinen Exekutionsantrag beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet und es dürfte die Beendigung nach § 41a EO begehrt worden sein. Wer weiß, ob da nicht ein Missverständnis vorliegt, weil die nunmehrige Vorgehensweise des Gerichts verdächtig nach einer Aufschiebung der Exekution entsprechend § 42 EO aussieht. Hier wäre eine Klärung der Sachlage dringend vonnöten. Mein Hinweis mit dem Amtstag erfolgte auf Annahme dessen, dass es dazu bisher nur einen schriftlichen oder telefonischen Kontakt gab.

Ohne konkret zu wissen, was hinter der Exekution sonst noch steckt, bestehe ich gerne mal auf ein Gespräch mit dem Vorsteher des Bezirksgerichts, falls man mit seinem Anliegen bisher nicht durchgedrungen ist. Alternativ ein Termin mit dem Vizepräsidenten des Landesgerichts bzw. für den Sprechtag der Justiz-Ombudsstelle:

https://www.justiz.gv.at/service/serviceeinrichtungen-der-justiz/erreichbarkeit.2c9484852308c2a6012374f015490423.de.html
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pattifleming
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Re: Kindesunterhalt Exekution

Beitrag von pattifleming » 25.09.2023, 10:22

Die Exekutionsbeträge richten sich nach titulierten Forderungen, die der Kindesvater nicht beglichen hat. Darauf hat das Gericht nur bedingt Einfluss.

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