Gemeinsames Haus/beide möchten drinnen bleiben

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Gerechtigkeit1
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Gemeinsames Haus/beide möchten drinnen bleiben

Beitrag von Gerechtigkeit1 » 13.09.2023, 12:08

Hallo,

Mich würde folgende Frage interessieren,

Wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft, im GB je zur Hälfte eingetragen ist, und beide das Haus bei Trennung behalten möchten.

Wie muss dann vorgegangen werden?
Spielt es dann eine Rolle wer mehr Eigenkapital zum gemeinsamen Kauf beigebracht hat?

Vielen Dank



alles2
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Re: Gemeinsames Haus/beide möchten drinnen bleiben

Beitrag von alles2 » 13.09.2023, 16:17

Bin mir nicht sicher, ob Deine Anfrage durch das vor zwei Tagen erstellte Thema inspiriert wurde. Denn dort erwähnte ich bereits was von der Errichtung eines Partnerschaftsvertrages, der in Erwägung gezogen werden sollte, wenn es sich bei Eigentümerpartnern um Lebensgefährten handelt (ohne Trauschein oder andere Eintragung) und damit durch die vertragliche Einigung von einer gerichtlichen Teilungsklage nach § 830 ABGB Abstand genommen werden könnte:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24534#p52753

Auf Dein Anliegen hin habe ich es ergänzt. Im Vertrag kann festgehalten werden, wer welche Vermögenswerte, Anschaffungen bzw. Investitionen (laufende Kosten, Hausrat, Inventar über die eingebrachten Sachen, ...) aufgebracht hat oder aufbringt, wie es um eine eventuelle Obsorge bestellt und wie das mit dem gemeinsamen Haushalt geregelt ist (Naturalleistung), was (mit dem Haus) bei einer Beendigung der Lebensgemeinschaft und/oder Aufhebung der Eigentümerpartnerschaft passiert und ob bei einem Verkauf der Erlös nach einem gewissen Schlüssel aufgeteilt wird oder bei einer Ablösung der eigenen Hälfte einen bestimmten Prozentsatz vom Verkehrswert oder fixen Betrag verlangt. Die Überprüfung auf Aktualität und ein Schriftformgebot, um sich vertragliche Ergänzungen vorzubehalten, kann auch nicht schaden.

Gibt es sowas nicht, wird unabhängig vom beigetragenen Kaufpreis der Liegenschaft grundsätzlich vom Hälfteanteil am Eigentum ausgegangen. Kommt es zum Zerwürfnis zwischen den Eigentumspartnern, kann es auf eine Versteigerung der Immobilie hinauslaufen und der Versteigerungserlös würde entsprechend dem Grundbucheintrag zu je 50 % aufgeteilt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ist so ein anfangs beschriebener Vertrag nicht vorhanden und meint ein Partner, ihm stünde mehr zu, kann ein Bereicherungsanspruch noch immer zivilgerichtlich eingeklagt werden. Dies steht alles jedoch nicht zur Debatte, zumal das "unverheiratete Paar" sich einig ist und daher u.a. § 835 ABGB nicht in Betracht käme.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.09.2023, 02:27, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gerechtigkeit1
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Re: Gemeinsames Haus/beide möchten drinnen bleiben

Beitrag von Gerechtigkeit1 » 13.09.2023, 18:51

Danke für die Antwort.
Und Nein, ich habe den vor zwei Tagen erstellten Beitrag nicht gelesen.
Danke für die Mühe.

alles2
Beiträge: 3319
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Re: Gemeinsames Haus/beide möchten drinnen bleiben

Beitrag von alles2 » 13.09.2023, 22:21

Das war jetzt nicht als Vorwurf gemeint und rechtfertigen hättest Dich erst recht nicht brauchen. Die Thematik Eigentümerpartnerschaft ist hier sonst nur alle paar Monate präsent. Da fällt so eine zeitliche Nähe von zwei Tagen schon auf. Habe meine Antwort nun etwas leicht bearbeitet, da es anfangs nur "runtergerotzt" wurde. Solltest Du vorher nicht alles verstanden haben, könntest es jetzt nochmals versuchen ^^
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Gerechtigkeit1
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Re: Gemeinsames Haus/beide möchten drinnen bleiben

Beitrag von Gerechtigkeit1 » 14.09.2023, 14:05

Ok, danke für die ausführliche Antwort :)

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