Mündliche Verträge beweisen

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Nikolaus81
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Mündliche Verträge beweisen

Beitrag von Nikolaus81 » 29.06.2023, 07:57

Hallo!

Ich habe mit meiner Ex-Parterin (nicht verheiratet) vor Jahren ein gemeinsames Haus gebaut. Sie hat das Grundstück eingebracht, bei dem sie alleine im Grundbuch steht, ich das Geld. Vor Baubeginn haben wir gemeinsam einen bekannten Anwalt besucht, um uns beraten zu lassen. Unser Anliegen war es, dass wir im Fall einer Trennung prozentuell den Anteil der Liegenschaft haben, den wir hineingestelckt haben (sie 44%, ich 56%). Die Liegenschaft sollte verkauft werden und nach Rückzahlung der Verbindlichkeiten (Kredit, Wohnbauförderung, Maklergebühren) zu den Prozentanteilen aufgeteilt werden. Der Anwalt hat uns zwei Möglichkeiten genannt. Entweder ich lasse mich ins Grundbuch eintragen, oder wir machen eine Trennungsvereinbarung, die uns billiger kommt, in der wir alles regeln. Wir haben uns für letzteres entschieden. Wir haben uns dann zusammengesetzt und uns die Bedigungen überlegt. Meine Partnerin hat dem Anwalt dann eine Email geschrieben mit den Details zum Vertrag und unserer Übereinkunft (eben unter anderem die prozentuelle Aufteilung oder den Verkauf der Liegenschaft). Der Anwalt hat dann die Trennungsvereinbarung aufgesetzt und uns geschickt. Diese wurde aber nicht unterschrieben. Ich vertraute ihr zu 100% und es war ohnehin bereits vereinbart. Nun, nach der Trennung, macht sie mir diese Abmachung streitig. Ihre Anwältin sagt, dass eine nicht unterschriebene Trennungsvereinbarung zeigt, dass sie mit den Bedingungen nicht einverstanden war. Meine Ex-Partnerin hat erst nach der Trennung gesagt, dass sie mit diesen Bedinungen nicht mehr einverstanden ist. Den Anwalt, der alles bezeugen kann, wollen sie im Falle einer Klage nicht entbinden, da er ein Schulfreund meines Bruders ist und sie im "Freunderlwirtschaft" unterstellen. Wie sind meine Chancen diese Vereinbarung zu beweisen?

Ich würde mich sehr über eine Rückantwort freuen!



alles2
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Re: Mündliche Verträge beweisen

Beitrag von alles2 » 01.07.2023, 05:33

Dass sich die Anwältin im Sinne ihrer Mandantin verhält, ist ja irgendwo logisch. Daher würde ich ihrer Aussagen nicht viel beimessen. Sie dürfte den Umstand übersehen haben, dass "nach der Trennung" nicht "vor der Trennung" ist. Es ist offensichtlich, dass es zwischen der vormaligen Partnerin und Dir eine (zumindest eine mündliche) Übereinkunft gibt, da sonst das Haus nicht auf ihrem Grundstück entstanden worden wäre. Wenn es die Mail noch gibt, könnte es Gold wert sein. Vielleicht hast Du Zugriff darauf. Ihr gegenüber würde ich das vorerst nicht erwähnen, da sie es sonst bei Vorhandensein verschwinden lassen könnte. Der damalige Anwalt hingegen könnte es noch haben. Dass eine verschriftliche Vereinbarung, die für Beweiszwecke gedient hätte, nicht unterfertigt wurde, dafür kann es mehrere Gründe geben. Vielleicht hattet Ihr nach dem (elektronischen) Erhalt einfach nur darauf vergessen. Blöd könnte es eventuell sein, sollte der Anwalt noch explizit auf den Sanktus hingewiesen haben. Also für ganz aussichtslos würde ich die ganze Sachlage nicht halten und es käme - wie so oft - auf die Beurteilung des Gerichts an.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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