Seite 1 von 1

Ehegattenunterhalt

Verfasst: 14.04.2023, 09:38
von Arven004
Es lassen sich zwei nach einer kurzen Ehe von mindestens einem halben Jahr scheiden (zusammen sind sie wesentlich länger) alles von ihm gewollt. Was steht ihr in dieser kurzen Zeit zu? Steht ihr überhaupt etwas im Streit zu? Sie hat ihre eigene Wohnung kurz vor der Ehe aufgelöst und wäre nun auf eine neue angewiesen .

Vielleicht weiß hier jemand mehr

Re: Ehegattenunterhalt

Verfasst: 14.04.2023, 10:40
von alles2
Wird man sich untereinander nicht über den Ehegattenunterhalt einig und gibt es hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts keinen Ehevertrag, hätte ein Gericht über den Scheidungsunterhalt zu entscheiden. Es ist von verschiedensten, hier nicht zu erkennenden Merkmalen abhängig, wem wie viel und wie lange zustehen könnte. Daher ein grober Überblick:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/7.html

Was viele nicht wissen ist, dass selbst während aufrechter Ehe eine Ehegattenunterhaltsklage eingebracht werden, wenn mit dem eigenen Einkommen der Lebensbedarf nicht gedeckt werden kann.