Gebrauchsvermögen, Zugewinn - Wohnung, Aktien

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Bakter
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Gebrauchsvermögen, Zugewinn - Wohnung, Aktien

Beitrag von Bakter » 16.03.2023, 16:03

Liebes Forum, Ich habe Fragen zum ehelichen Gebrauchsvermögen bzw. Zugewinn.. was zählt hier zu?

Thema1)
Partner 1. hat eine Eigentumswohnung bereits vor der Ehe, diese soll vermietet werden, da zu klein gemeinsam dort zu wohnen.
1a) Ist der Mieterlös somit gemeinsames Vermögen oder nur das von Partner 1 in diesem Fall?
1b) In einem Scheidungsfall:
Ist die Wertsteigerung der Wohnung, welches vom Immobilienmarkt abhängt, ein gemeinsamer Zugewinn? Müsste Wertzugewinn mit Partner 2 geteilt werden? Oder zählt nicht zum gemeinsamen Gebrauchsvermögen weil schon zuvor auch vorhanden war?
Im extrem Fall, müsste Partner 1 noch ein Kredit aufnehmen um Partner 2 den Wertzugewinnanteil auszahlen zu können wobei die Wohnung immer schon Parter1 gehört hat?

Thema2)
Ähnlich wie oben:
Der eine Partner hat ein Aktienportfolio noch aus Zeiten vor der Ehe:
2a) Dividenden aus den Aktien sind sein eigenes Vermögen, oder gemeinsames Vermögen?
2b) Wertsteigerung des Portfolios zählt wie? Ist es zu Teilen im Scheidungsfall oder nicht?
2c) Wertminderung.. sollte das Portfolio an Wert verlieren, ist es ein gemeinsamer Verlust? Müsste Partner 2. den halben Verlust mittragen?

Können diese Themen in einem Ehevertrag so geregelt werden, dass diese Wohnung- und Aktienthemen nicht ein Teil des Gebrauchsvermögens bilden oder nicht in die Eheliche Zugewinnregelung hineinfallen?

Danke für eure Antworten!



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