Unterhalt nach Österreich aus dem Ausland (Schweiz) / Kaufkraftparität

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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CH_AT_2000
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Unterhalt nach Österreich aus dem Ausland (Schweiz) / Kaufkraftparität

Beitrag von CH_AT_2000 » 24.01.2023, 02:45

Ich möchte meinen Fall kurz schildern, sofern jemand anderer in die Situation gerät:

Ich beziehe mein Einkommen in der Schweiz und die Kinder leben bei der Mutter in Österreich. Der Kindesunterhalt wird basierend auf der Prozentsatzmethode geleistet. Je nach Altersklasse und familiärer Situation ergibt sich ein bestimmter Prozentsatz vom Nettoeinkommen.

Da es in der Schweiz per se kein Nettoeinkommen wie in Österreich auf dem Lohnzettel gibt, muss man sich an einen Wert annähern. Dies ist jedoch sehr einfach: Man zieht einen Schweizer Netto-Gehaltsrechner heran und (!) zieht zusätzlich die monatlichen Kosten für die obligatorische Krankenversicherung ab. In meinem Fall für die gesamte, in der Schweiz lebende Familie. In Folge berücksichtigt man die Kaufkraftparität basierend auf den offiziellen EU-Statistiken (ca. Faktor 0.6). Zum Schluss erfolgt noch die Umrechnung von CHF zu EUR (aktuell leider fast 1:1). Die gesamte Berechnung dauert ein paar Minuten.

In meinem Fall forderte die Mutter im Namen der Kinder, vertreten durch eine offensichtlich wenig versierte Juristin der Bezirkshauptmannschaft, rückwirkend auf drei Jahre Unterhalt in Höhe der Luxusgrenze ein, ohne Krankenversicherung, Kaufkraftparität, Wechselkurs, etc. zu berücksichtigen. Trotz Vorlage aller Unterlagen, inklusive Arbeitsvertrag, Lohnzettel und Steuererklärungen, hielten Mutter und BH an deren Forderungen fest. Es wurde sogar argumentiert, dass ich und meine neue Familie in der Schweiz sehr gut mit dem Existenzminimum leben könne.

Nach fast zwei Jahren Verfahren und der Beiziehung eines Sachverständigen, der sich das notwendige Fachwissen auch erst aneignen musste, kam das Gericht zum Schluss, dass es keinen Beschluss fallen müsse, da ich stets meinen Unterhaltsverpflichtungen freiwillig und über das erforderliche Ausmaß hinaus nachgekommen bin. Die von mir oben geschilderte Berechnung des Nettoeinkommens deckte sich +/- 10 Euro mit dem Ergebnis des Sachverständigen-Gutachtens. Zur Sicherheit hatte ich den Unterhaltsbetrag großzügig aufgerundet.

Folgender Rat: Als Vater muss man es sich genau überlegen, ob man freiwillige Leistungen über den Unterhalt hinaus leisten möchte. Die Ex-Ehefrau kann jederzeit, ohne jegliches finanzielle Risiko, den Ex-Partner behelligen, da Minderjährige - in derem Namen geklagt wird - Verfahrenshilfe erhalten. Das dies zu Lasten der Kinder geht, ist ihnen dabei egal, vermutlich verschafft ihnen es sogar Freude, wenn die Beziehung zum Vater leidet. Die Behörden - BH und Gericht - denken keine Sekunde an das Kindeswohl.
Zuletzt geändert von CH_AT_2000 am 28.01.2023, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.



Elli2203
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Re: Unterhalt nach Österreich aus dem Ausland (Schweiz) / Kaufkraftparität

Beitrag von Elli2203 » 24.01.2023, 19:41

Guten Tag
wäre es möglich das Sie uns ein Beispiel der Rechnung geben? oder korrigieren Sie mich:

Wenn zum Beispiel:
Brutto 5000 CHF sind. 13ter Monatslohn vorhanden. 65 000 CHF /jährlich.

Gehaltsrechner online gibt 3'799.00 CHF netto an.
Geben wir 300 CHF für Krankenversicherung an.

Also bis jetzt NETTO 3499 CHF erreicht.

In Folge berücksichtigt man die Kaufkraftparität basierend auf den offiziellen EU-Statistiken (ca. Faktor 0.6).

Wie rechne ich das jetzt bitte ein?

Danke für die Weiterhilfe

mit freundlichen grüssen
:)

CH_AT_2000
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Re: Unterhalt nach Österreich aus dem Ausland (Schweiz) / Kaufkraftparität

Beitrag von CH_AT_2000 » 24.01.2023, 21:33

Gerne ein simples Beispiel, wie ich dies berechnet habe (und es ist nicht Rocket Science):

Jahresgehalt 120‘000 CHF

Brutto/Monat 10‘000 CHF

„Netto“-Lohn nach Steuern: 7‘500 CHF
(Gehaltsrechner: https://ch.talent.com/tax-calculator?salary=10000&from=month&region=Z%C3%BCrich)

„Netto“-Lohn nach Krankenkasse: 7‘200 CHF
Minus Krankenkassenbeitrag (Beispiel 300 CHF)

„Netto“-Lohn nach Kaufkraft: 4,100 CHF
Kaufkraftparität Faktor 0.57

„Netto“-Lohn Österreich: 4‘100 EUR
(Umrechnungskurs 1:1)

Den sich daraus ergebenden Unterhalt würde ich dann zur Sicherheit aufrunden (5-10%), um Nuancen in der tatsächlichen Steuerberechnung und Wechselkursschwankungen auszugleichen.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat 20 Stunden für seine Berechnung verrechnet und sein Ergebnis weicht nur 10 Euro von meiner Berechnung (5 Minuten) ab. Der Sachverständige hat auf zehn Seiten die „Komplexität“ der Berechnung dargestellt…

CH_AT_2000
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Re: Unterhalt nach Österreich aus dem Ausland (Schweiz) / Kaufkraftparität

Beitrag von CH_AT_2000 » 24.01.2023, 21:43

In deinem Beispiel berücksichtigst du die Kaufkraftparität wie folgt:

3‘499 CHF x 0.57 = 1995 CHF = 1985 EUR

Wenn der Kindesunterhalt zB 18% beträgt (Bsp: 6-10 Jähriges Kind, keine Geschwister) ergeben sich 357 Euro. Diesen Betrag würde ich auf 380-400 Euro aufrunden. In diesem Beispiel würde der Betrag jedoch unter dem einfachen Regelbedarf liegen. Bei 6-10 Jährigen aktuell 410 Euro und folglich müsstest du 410 Euro leisten (oder erhalten).

benisfroms
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Re: Unterhalt nach Österreich aus dem Ausland (Schweiz) / Kaufkraftparität

Beitrag von benisfroms » 30.11.2023, 18:42

Vielleicht möchten Sie auch in Erwägung ziehen, mit einem Anwalt zu sprechen, der sich auf internationales Familienrecht spezialisiert hat, um spezifische Fragen zu klären oder zukünftige Probleme zu verhindern. Es ist wichtig zu beachten, dass rechtliche Informationen stark vom jeweiligen Kontext abhängen, und ein Anwalt kann Ihnen genaue Ratschläge im Hinblick auf Ihre persönliche Situation geben.

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