Guten Tag,
Ich brauche bitte eure Hilfe:
Ich und mein Ex-Partner (keine Ehe) haben uns getrennt. Ich will mit unserem gemeinsamen Kind (< 10 Jahre) wegziehen. Ich wohne immer noch bei ihm.
Ich selbst würde gerne ein Stück mit dem Kind weiter zurück wegziehen (gleiches Bundesland) . Mei Ex-Partner hat aber auch Sorgerechet, etc. für das Kind, und er besteht darauf, dass er das Kind 50% sieht, und er will nicht, dass ich soweit wegziehe.
So, darf ich nun, ohne ihn zu fragen, mit unserem Kind wegziehen, obwohl des gemeinsamen Sorgerechtes? Nächste Jahr wird unser Kind auch die Schule wechseln, was ja zB ein gemeinsames Einverständnis benötigt? Oder gibt es andere Probleme? Ich hab auch angeboten, dass ich unser Kind so oft wir es möglich ist (schulisch und unser Kind es so will), auch zu ihm fahre, bzw. wir uns in der Mitte treffen (ca 30 Minuten in eine Richtung).
Was gibt es für rechtliche Konsequenzen und auf was muss ich aufpassen? Muss das Kind selbst entscheiden zu wem es will. Darf mein Ex-Partner mir vorschreiben, wo und wie weit ich hinziehen will?
Vielen Lieben Dank!
P.
Mit Kind von Partner wegziehen trotz gemeinsame Sorgerechtes
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Mit Kind von Partner wegziehen trotz gemeinsame Sorgerechtes
Zuletzt geändert von peterpan87 am 11.01.2023, 07:45, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Mit Kind von Partner wegziehen trotz gemeinsame Sorgerechtes
Für für mich jetzt nicht klar zu entnehmen, ob es in dem aktuellen Wohnobjekt beispielsweise zwei Wohnungen gibt, wonach in der einen er mit der jetzigen Freundin lebt und in der anderen Du mit Eurem Sohn. Es sollte schon klar abzugrenzen sein, wer vorwiegend die Pflege und Betreuung überhat. Dazu § 162 ABGB, wonach es heißt:
Wichtig ist dabei, was § 160 Abs.3 ABGB zum Kindeswohl besagt:
Sollte sich der Kindesvater querlegen und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, findest Du hier eine erste Orientierung, in welche Richtung sich eine Argumentationslinie bewegen könnte:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=17898
Das nur, um notwendigenfalls vor gewissen Umständen gewappnet zu sein!
(1) Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils bei der Ermittlung des Aufenthalts, notfalls auch bei der Zurückholung des Kindes mitzuwirken.
(2) Haben die Eltern vereinbart oder das Gericht bestimmt, welcher der obsorgeberechtigten Elternteile das Kind hauptsächlich in seinem Haushalt betreuen soll, so hat dieser Elternteil das alleinige Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen.
(3) Ist nicht festgelegt, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, so darf der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Genehmigung des Gerichts in das Ausland verlegt werden. Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Genehmigung sowohl das Kindeswohl zu beachten als auch die Rechte der Eltern auf Schutz vor Gewalt, Freizügigkeit und Berufsfreiheit zu berücksichtigen.
Wichtig ist dabei, was § 160 Abs.3 ABGB zum Kindeswohl besagt:
Die Eltern haben in Angelegenheiten der Pflege und Erziehung auch auf den Willen des Kindes Bedacht zu nehmen, soweit dem nicht dessen Wohl oder ihre Lebensverhältnisse entgegenstehen. Der Wille des Kindes ist umso maßgeblicher, je mehr es den Grund und die Bedeutung einer Maßnahme einzusehen und seinen Willen nach dieser Einsicht zu bestimmen vermag.
Sollte sich der Kindesvater querlegen und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, findest Du hier eine erste Orientierung, in welche Richtung sich eine Argumentationslinie bewegen könnte:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=17898
Das nur, um notwendigenfalls vor gewissen Umständen gewappnet zu sein!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Mit Kind von Partner wegziehen trotz gemeinsame Sorgerechtes
Hallo!
Danke einmal für deine Antwort! Ich werde mich rechtlich auch Hilfe ansuchen. Du hast mir sehr geholfen schon einmal!
Danke einmal für deine Antwort! Ich werde mich rechtlich auch Hilfe ansuchen. Du hast mir sehr geholfen schon einmal!
Zuletzt geändert von peterpan87 am 11.01.2023, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mit Kind von Partner wegziehen trotz gemeinsame Sorgerechtes
Ich hatte lediglich Beispiele eingebracht, damit die Sachlage klarer werden könnte. Doch in dieser Situation fällt es auch mir schwer einzuschätzen, in welche Richtung das Pendel ausschlagen würde. Die wahre Haltung des Ex wissen wir nicht wirklich. Dein beschriebenes Szenario ist hingegen durchaus denkbar.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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