Ehegattenunterhalt – Aufenthalt unbekannt

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Nova
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Ehegattenunterhalt – Aufenthalt unbekannt

Beitrag von Nova » 19.12.2022, 10:44

Liebe Forenmitglieder,

seit kurzem bin ich nach langer unsäglicher Scheidungsschlacht (Scheidungswunsch ging ursprünglich vom Ex aus) letztendlich einvernehmlich geschieden.

In der jahrlangen Ehe war er der Alleinverdiener, ich die Hausfrau ohne jegliches Einkommen.

Der Ex wollte unter keinen Umständen Ehegattenunterhalt zahlen (es gibt KEINE Kinder). Um die Scheidung endlich durchzusetzen hat er schließlich in einen sehr geringen monatlichen Betrag Ehegattenunterhalt eingewilligt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ich monatlich unter 1.000 Euro Einkommen habe (wurde schriftlich vom Gericht festgelegt).

Im Zuge der Scheidung habe ich mir natürlich Arbeit gesucht und über 1.000 Euro monatlich verdient, somit erhielt ich keinen Ehegattenunterhalt.

In Kürze bin ich allerdings von Arbeitslosigkeit bedroht, und würde diesen Ehegattenunterhalt dringend (für die Miete!) benötigen!

Da ich mit ihm seit langem überhaupt keinen Kontakt habe (er verweigert hartnäckig jeglichen Kontakt; per Telefon, schriftlich oder persönlich, egal worum es geht!), frage ich mich nun, wie ich zu diesem Unterhalt komme. Wo er wohnt ist unbekannt, als Meldeadresse hat er die Adresse von Verwandten angegeben, wo er ziemlich offensichtlich nicht wohnt. An seinem letzten mir bekannten Aufenthaltsort ist er nicht gemeldet.

Nun meine FRAGE:
Wie ist der juristische Weg diesbezüglich? Wie kann man Ehegattenunterhalt vom Ex einfordern, wenn man nicht weiß wo er wohnt und er auf tel. Kontaktaufnahmen nicht reagiert?

Besonders erschwerend kommt hinzu, dass mir das AMS mittlerweile ein extrem niedriges Arbeitslosengeld ausgerechnet hat (weit unter 1.000 Euro!) und außerdem den gerichtlich angeordneten Ehegattenunterhalt als „Einkommen“ rechnet (welches mir vom Arbeitslosengeld noch abgezogen wird!).

Was kann ich tun?



alles2
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Re: Ehegattenunterhalt – Aufenthalt unbekannt

Beitrag von alles2 » 19.12.2022, 12:47

Zeigt der Ex-Ehegatte keine Anstalten, einer Unterhaltspflicht nachzukommen, kann man die Ansprüche bei Gericht durchsetzen. Dazu sollte Dir die Broschüre "Rechtsratgeberin für Frauen" des BKA weiterhelfen (Punkt 4.8 ab Seite 133):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=19845#p46979

Bei einer Klage auf Unterhaltszahlungen würde das Gericht feststellen, ob einem Unterhaltsansprüche zustehen. Man würde einen vollstreckbaren Titel erhalten, der vom Exekutionsgericht durchgesetzt werden kann. Dieses Gericht kann herausfinden, wo der Unterhaltspflichtige wohnhaft ist, sich einen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse verschaffen und den Arbeitgeber und die Bank über eine anstehende Pfändung informieren.
Zuletzt geändert von alles2 am 19.12.2022, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Ehegattenunterhalt – Aufenthalt unbekannt

Beitrag von MG » 19.12.2022, 17:05

Wenn der Unterhaltsanspruch schon gerichtlich (dazu zählt auch der vollstreckbare Vergleich) festgeschrieben wurde, dann kann meiner Ansicht nach gleich ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden.

Ich empfehle Ihnen dazu am Bezirksgericht Ihres Wohnortes telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um einen entsprechenden Exekutionsantrag zu Protokoll zu geben. Zuständig für die Exekution ist zwar jenes Gericht, an dem der Verpflichtete seinen Wohnort hat, den Antrag sollten Sie aber auch bei "Ihrem" Gericht erledigen können. Nehmen Sie dazu unbedingt den Scheidungsvergleich mit!

alles2 hat in seinen link auch wertvolle Hinweise auf helfende Institutionen! Auch in der von ihm dort verlinkten Broschüre des Frauenministeriums finden Sie am Ende einige Hilfsangebote.

Allenfalls besteht auch die Möglichkeit, dass Sie beim Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen und Ihnen dann gratis ein Anwalt beigegeben wird, um das Verfahren für Sie durchzuführen.

https://www.justiz.gv.at/home/service/verfahrenshilfe.960.de.html
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

benisfroms
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Re: Ehegattenunterhalt – Aufenthalt unbekannt

Beitrag von benisfroms » 30.11.2023, 18:15

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Möglichkeiten von den Gesetzen in Ihrem Land oder Ihrer Region abhängen. Ein Anwalt kann Sie über die besten Optionen informieren und Sie durch den Prozess führen. Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, könnten Sie auch prüfen, ob es gemeinnützige Organisationen oder Rechtsberatungsstellen gibt, die Ihnen helfen können.

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