Ehegattenunterhalt – Aufenthalt unbekannt
Verfasst: 19.12.2022, 10:44
Liebe Forenmitglieder,
seit kurzem bin ich nach langer unsäglicher Scheidungsschlacht (Scheidungswunsch ging ursprünglich vom Ex aus) letztendlich einvernehmlich geschieden.
In der jahrlangen Ehe war er der Alleinverdiener, ich die Hausfrau ohne jegliches Einkommen.
Der Ex wollte unter keinen Umständen Ehegattenunterhalt zahlen (es gibt KEINE Kinder). Um die Scheidung endlich durchzusetzen hat er schließlich in einen sehr geringen monatlichen Betrag Ehegattenunterhalt eingewilligt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ich monatlich unter 1.000 Euro Einkommen habe (wurde schriftlich vom Gericht festgelegt).
Im Zuge der Scheidung habe ich mir natürlich Arbeit gesucht und über 1.000 Euro monatlich verdient, somit erhielt ich keinen Ehegattenunterhalt.
In Kürze bin ich allerdings von Arbeitslosigkeit bedroht, und würde diesen Ehegattenunterhalt dringend (für die Miete!) benötigen!
Da ich mit ihm seit langem überhaupt keinen Kontakt habe (er verweigert hartnäckig jeglichen Kontakt; per Telefon, schriftlich oder persönlich, egal worum es geht!), frage ich mich nun, wie ich zu diesem Unterhalt komme. Wo er wohnt ist unbekannt, als Meldeadresse hat er die Adresse von Verwandten angegeben, wo er ziemlich offensichtlich nicht wohnt. An seinem letzten mir bekannten Aufenthaltsort ist er nicht gemeldet.
Nun meine FRAGE:
Wie ist der juristische Weg diesbezüglich? Wie kann man Ehegattenunterhalt vom Ex einfordern, wenn man nicht weiß wo er wohnt und er auf tel. Kontaktaufnahmen nicht reagiert?
Besonders erschwerend kommt hinzu, dass mir das AMS mittlerweile ein extrem niedriges Arbeitslosengeld ausgerechnet hat (weit unter 1.000 Euro!) und außerdem den gerichtlich angeordneten Ehegattenunterhalt als „Einkommen“ rechnet (welches mir vom Arbeitslosengeld noch abgezogen wird!).
Was kann ich tun?
seit kurzem bin ich nach langer unsäglicher Scheidungsschlacht (Scheidungswunsch ging ursprünglich vom Ex aus) letztendlich einvernehmlich geschieden.
In der jahrlangen Ehe war er der Alleinverdiener, ich die Hausfrau ohne jegliches Einkommen.
Der Ex wollte unter keinen Umständen Ehegattenunterhalt zahlen (es gibt KEINE Kinder). Um die Scheidung endlich durchzusetzen hat er schließlich in einen sehr geringen monatlichen Betrag Ehegattenunterhalt eingewilligt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ich monatlich unter 1.000 Euro Einkommen habe (wurde schriftlich vom Gericht festgelegt).
Im Zuge der Scheidung habe ich mir natürlich Arbeit gesucht und über 1.000 Euro monatlich verdient, somit erhielt ich keinen Ehegattenunterhalt.
In Kürze bin ich allerdings von Arbeitslosigkeit bedroht, und würde diesen Ehegattenunterhalt dringend (für die Miete!) benötigen!
Da ich mit ihm seit langem überhaupt keinen Kontakt habe (er verweigert hartnäckig jeglichen Kontakt; per Telefon, schriftlich oder persönlich, egal worum es geht!), frage ich mich nun, wie ich zu diesem Unterhalt komme. Wo er wohnt ist unbekannt, als Meldeadresse hat er die Adresse von Verwandten angegeben, wo er ziemlich offensichtlich nicht wohnt. An seinem letzten mir bekannten Aufenthaltsort ist er nicht gemeldet.
Nun meine FRAGE:
Wie ist der juristische Weg diesbezüglich? Wie kann man Ehegattenunterhalt vom Ex einfordern, wenn man nicht weiß wo er wohnt und er auf tel. Kontaktaufnahmen nicht reagiert?
Besonders erschwerend kommt hinzu, dass mir das AMS mittlerweile ein extrem niedriges Arbeitslosengeld ausgerechnet hat (weit unter 1.000 Euro!) und außerdem den gerichtlich angeordneten Ehegattenunterhalt als „Einkommen“ rechnet (welches mir vom Arbeitslosengeld noch abgezogen wird!).
Was kann ich tun?