Alimente / Familienbeihilfe

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Stella63
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Alimente / Familienbeihilfe

Beitrag von Stella63 » 28.08.2022, 13:02

Mein Exmann, er ist nicht der Vater meines Sohnes hat sowohl die Alimente als auch die Familienbeihilfe nach der Trennung einbehalten.
Als mein Sohn 2 Monate alt war zogen wir zusammen und haben auch geheiratet, ich hatte damals zugestimmt das sowohl Alimente als auch Familienbeihilfe auf sein Konto als Haushaltszuschuss kamen.
Nach 14 Jahren kam es zu Scheidung und ich zog mit meinem Sohn 2003 in eine eigene Wohnung, dachte an alles andere als auf das Kindergeld.
Mir ging es psychisch sehr schlecht und es war auch mit meinem damals pubertierenden Sohn etwas anstrengend
Mein Sohn lebte ca 2 Jahre in meinem Haushalt.
Leider gibt mir das Meldeamt keine Auskunft wann mein Junior genau auszog da er inzwischen erwachsen ist und ich seine Vollmacht brauche. Meiner Rechnung nach müsste alles um die 6300 Euro sein.
Ich habe meinen Exmann vor kurzem per Mail kontaktiert wegen der Rückerstattung, er meinte ich wäre selber Schuld , allerdings muss er ja auch meine Post einbehalten haben was ich schon unverschämt finde .Das ist nun 17 Jahre her,
kann ich da noch was machen ?



alles2
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Re: Alimente / Familienbeihilfe

Beitrag von alles2 » 28.08.2022, 21:35

Um die ganze Sachlage ergründen zu können, bedarf es definitiv weiterer Details, was bestimmt nicht hier zu klären wäre. Ich denke, da steckt mehr dahinter, als man vermuten sollte. Für mich macht es den Anschein, als dürfte der Ex sowas wie ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter (gewesen) sein. Wenn ich sowas aus meinem Bekanntenkreis zu hören bekäme, würde ich ihm dringend anraten, sich an einen Erwachsenenschutzverein wie das VertretungsNetz zu wenden.

Tendenziell teile ich seine Meinung, wonach Du bei voller Geschäftsfähigkeit die Verantwortung zu tragen hättest. Wir wissen auch nicht, für was er das Geld eingesetzt hat. Schließlich musste die spätere Wohnung auch irgendwie bezahlt werden. Auch ziemlich haarsträubend, wie unter solchen Umständen eigentlich ein verantwortungsvolles Leben hätte geführt werden können. Der Sohn wird auch nicht von Luft und Liebe gelebt haben.

Wie auch immer...wenn Du die volle Kontrolle über eventuell weiterhin berechtigten Ansprüche haben möchtest, dann melde Dich wegen der Familienbeihilfe beim Finanzamt und wegen dem Kindesunterhalt an den Kindesvater. Nachträglich oder rückwirkend wird ganz schwer, solange sie ordentlich ihre Zahlungen geleistet haben. Um vom ehemaligen Gatten was einfordern zu können, müsste man ihm schon die missbräuchliche Verwendung der Beträge nachweisen können. Wie gesagt, dazu bedarf es der genaueren Erörterung der Umstände!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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