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Kinder Restunterhalt bei gleicher Betreuungszeit (50/50) Modell

Verfasst: 16.06.2022, 14:02
von netdwarf
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt. Nach meiner Scheidung leben meine beiden Kinder 50/50 bei meiner ExFrau und bei mir. Da meine Exfrau weniger als ich verdient, muss ich eine monatliche Unterhaltsausgleichszahlung leisten.

Die Bemessungsgrundlage waren die jeweiligen Monatsgehälter (inkl. Sonderzahlungen).

Nun arbeitet meine Exfrau aber nicht mehr als 20 Stunden, ich aber 40 Stunden. Dadurch ergibt sich natürlich eine Diskrepanz.

Bei der Berechnung des Restunterhaltes für die Kinder wurde das aber in keiner Weise gegebengerechnet?

Da meine ExFrau sich weigert mehr als 20 Stunden zu arbeiten, empfinde ich diese Regelung als unfair.

Gibt es eine gesetzliche Regelung die dies in das Berechnungsmodell mit aufnimmt?

LG