Maßgebliche Wertschöpfung

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Gresa
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Maßgebliche Wertschöpfung

Beitrag von Gresa » 28.05.2022, 05:50

Guten Morgen, ich habe hier vor ca. 4 Wochen schon eine Frage gestellt und eine gute Hilfe bekommen. Heute muss ich da nochmal kurz tiefer drauf eingehen, weil es mich mittlerweile sehr unruhig macht. Denn ich interpretiere da vielleicht was rein und zum Schluss heißt oder bedeutet es etwas anderes.

Also nochmal kurz wir waren fast 14 Jahre verheiratet. Ich hab 2 Kinder aus erster Ehe mitgebracht und dann haben wir einen gemeinsamen Sohn der mittlerweile 12 Jahre alt ist. Vor 8 Jahren hat mein Mann das Haus seiner Eltern überschrieben bekommen, mit dem Zusatz lebenslanges Wohnrecht für die Schwiegermutter in der oberen Etage des Hauses. Wir haben dann nämlich sofort an das Haus unser Haus bauen lassen und die beiden Häuser mittels Durchbruch miteinander verbunden. So haben wir unser neues Haus und die untere Etage plus Keller des alten Hauses für uns genutzt. Wir haben die Heizung, Wasser, Wohnraumlüftung auch im alten Haus des Kellers untergebracht. Waschmaschine usw. sind auch im Keller des alten Hauses untergebracht. Meine Töchter aus erster Ehe haben erst im alten Teil gewohnt, aber die Meerschweinchen vom Sohn sind auch im alten Haus untergebracht. Es wird auch vom Nochmann und vom Sohn von unserem neuen Haus über den offenen Durchgang zum alten Haus mehrmals täglich gegangen um zur Schwiegermutter hoch zu gehen. Die Töchter sind vor 1 Jahr ausgezogen. Seitdem nutzt mein Nochmann eines der ehemaligen Kinderzimmer im alten Haus als Fitnessraum.

In dem Link vom Bundeskanzleramt der mir hier empfohlen wurde steht folgendes das eben das Haus auch dann in die Aufteilung genommen werden kann, wenn sie während der Ehe geschenkt wurde, wenn der Ehegatte auf die Weiterbenutzung der Wohnung/Hauses zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist oder ein gemeinsames Kind an der Weiterbenützing berücksichtigungswürdigen Bedarf hat.
Ist das doch der Fall bei uns gewesen oder?

Zweitens steht da im Text:
Werden hingegen in die Liegenschaft eines Teils während der Ehe werterhöhende Investitionen gemacht (Renovierung, Zuhause etc. ) so wird die Wertsteigerung geteilt. Bringt einer eine Liegenschaft ein für die er eine kleine Anzahlung geleistet hat und wird ein Wohnkredit der wesentlich höher als die Anzahlung ist, während der Ehe abgestattet so erfolgt die maßgebliche Wertschöpfung während der Ehe und die gesamte Liegenschaft ist zu teilen.

Da wir ja einen Wohnkredit damals aufgenommen haben für unser neues Haus und für die Renovierung des alten Hauses (Durchbruch im alten Haus, alle Fenster neu, alle Türen neu, Fassade gestrichen, Einfahrt neu gemacht, WC neu gemacht, neue Böden) müsste doch in unserem Fall die ganze Liegenschaft zu teilen sein oder? Zumal er keine Anzahlung für das alte Haus geleistet hatte, weil er es geschenkt bekommen hat und da ist doch jeder Euro größer den wir von Wohnkredit da reingesteckt haben ins alte Haus oder sehe ich das Falsch?

Ich würde mich riesig freuen, wenn mich jemand in diesem Rechtsjungle aufklären könnte.

Dankeschön :P



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