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Was wird zur Immobilienaufteilung gerechnet?

Verfasst: 01.05.2022, 11:46
von Gresa
Hallo,

Ich hoffe irgendjemand kann mir eine Auskunft geben. Es ist sehr schwierig.

Also ein Paar ist 14 Jahre verheiratet. Nach 6 Jahren Ehe, hat der Mann das Elternhaus überschrieben bekommen mit dem Zusatz, dass seine Eltern in der oberen Etage lebenslanges Wohnrecht haben und auch den Garten benutzen können. Das Ehepaar hat danach also im 7 Ehejahr einen gemeinsamen Baukredit aufgenommenan, an dieses bestehende Haus angebaut, durchgebrochen zum alten Haus und die unteren Etagen miteinander verbunden. Denn die untere Etage vom alten Haus wurde dann von den 2 älteren Kinder genutzt und der neue Zubau war dann kleiner nur mit einem Schlafzimmer für die Eltern und 1 Kinderzimmer für das 3 Kind. Natürlich mit Wohn-Esszimmer und Küche und Bad. Im alten Haus, wurde auch vom Kredit umgebaut, neue Fenster und Türen, neue Fassade etc.

Jetzt kommt es zur Scheidung. Es wurde ein Gutachter beauftragt am Freitag, der demnächst kommt.

Was wird berücksichtigt bei der Ermittlung vom Hauswert. Wird da nur der jetzige Wert des Zubaus berechnet oder weil wir ja die Häuser miteinander verbunden haben und auch vom Baukredit Geld ins alte Haus gesteckt haben und die Kinder da drinnen wohnen zählt das auch mit? Zumindest der untere Teil? Zählt auch das Grundstück und die Lage mit und die Möbel? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus.

Danke schon mal für eure Antworten.

Re: Was wird zur Immobilienaufteilung gerechnet?

Verfasst: 01.05.2022, 14:03
von alles2
Dazu gibt es hier bereits einige Beiträge. Nachdem ich diese nicht mehr zusammenkratzen möchte, verweise ich auf die Publikation des Bundeskanzleramtes "Was tue ich, wenn es zur Scheidung/Trennung kommt?" (insbesondere rund um die Seite 142):

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/publikationen-aus-dem-bundeskanzleramt/publikationen-zu-frauen-und-gleichstellung/scheidung-und-trennung.html

Dort sitzt auch der Familienservice:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/familien-jugend-beratung/familienservice.html

Geht es um getrennte Wege, könnte man jedoch bei der Familiengerichtshilfe (auch Jugendgerichtshilfe) juristisch gut aufgehoben sein:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/obsorge/Seite.234002.html

Diese gibt es seit 2014 und werden von den Bezirksgerichten organisiert. Die Standorte findet man im ersten Link unter "Weiterführende Links". Darüber hinaus gibt es von Diözesen und Vereinen verschiedenste Familienberatungsstellen:

https://www.familienberatung.gv.at/beratungsstellen/

Re: Was wird zur Immobilienaufteilung gerechnet?

Verfasst: 01.05.2022, 15:02
von Gresa
Vielen Dank für den super Tip :D