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Trennung Verlöbnis

Verfasst: 31.03.2022, 18:54
von matthias.radakovits
Meine Freundin hat Probleme mit ihrem Ex-Verlobten. Da dieser einen offenen Kredit hat den er sie nun schon fast auf erpresserische Art und Weise zwingt zu einem Teil zu übernehmen. Der Kredit läuft aber nur auf seinen Namen und diente auch nur seinem Unterhalt. Da gemeinsame Ausgaben auch nur vom gemeinsamen Konto getätigt wurden. Sie verzichtet bereits auf gemeinsam gekauftes Inventar und das gemeinsame Auto. Gibt es eine Rechtslage die ihm ermöglicht den Kredit von ihr einzufordern? Ich denke nicht. Weil auch die gemeinsam genutzte Wohnung bereits vor der Verlobung in ihrem Eigentum war.

MfG
Matthias Radakovits

Re: Trennung Verlöbnis

Verfasst: 03.04.2022, 21:45
von MG
Wenn die Dame keine Bürgschaft oder sonstige Mithaftung übernommen hat, dann betrifft sie dieser Kredit nicht.

Daran ändert auch ein eingegangenes Verlöbnis, bzw. dessen nunmehrige Auflösung nichts.

Der Ex-Verlobte hat daher kein Recht, Rückzahlungen von ihr zu fordern und hat auch keine Ansprüche an der Wohnung erworben.

Anders wäre dies lediglich, wenn der Kredit für gemeinsame Anschaffungen verwendet worden wäre (was Sie ja bereits im Sachverhalt ausgeschlossen haben) oder aber zB, wenn der Ex Aufwendungen auf die Wohnung aus seinem Geld getätigt hätte.