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Kindesunterhalt

Verfasst: 10.03.2022, 10:30
von Ike
Sehr geehrte Damen und Herren;
Guten Tag;
Da ich mir meine Frage auch nach durchkämpfen durch diverse Gesetzesmaterien nicht selbstständig erklären konnte, wende ich mich an Euch.

Mein Kind wird mütterlicherseits von der Großmutter betreut und großgezogen auch das Sorgerecht liegt bei dieser.

Jetzt stellt sich mir die Frage, bin ich als "Besserverdiener" gegenüber der Mutter zur Leistung des gesamten Unterhalt verpflichtet oder wird der Unterhalt durch beide Elternteile entrichtet und bei mir prozentual abgezogen?
Oder zahle ich weiterhin den gesamten Unterhalt gemäß Prozentsatz von meinem Verdienst?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Kindesunterhalt

Verfasst: 10.03.2022, 12:49
von MG
https://www.alimente.wien/Judikatur.html#:~:text=Wird%20ein%20Kind%20von%20keinem,Ber%C3%BCcksichtigung%20ihrer%20Leistungsf%C3%A4higkeit%2C%20Unterhalt%20zahlen.


Wenn ein Kind von keinem der beiden Elternteile betreut wird, spricht man von Drittpflege. In diesem Fall sind beide Elternteile geldunterhaltspflichtig und müssen, unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit, Unterhalt zahlen.

Re: Kindesunterhalt

Verfasst: 10.03.2022, 16:18
von Ike
Vielen Dank für ihre Antwort.