Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

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HighAce
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Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von HighAce » 07.02.2022, 19:49

Guten Abend

Eine gute Freundin von mir lässt sich einvernehmlich scheiden.
Ihr Noch Ehemann hat sie dazu gebracht, dass sie ihm ein Schreiben unterschreibt, welches sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt hatte, wie in etwa folgt...

Sie habe ihrem noch Ehemann über zwei Jahre Ehe verschwiegen, dass sie keine Kinder will.
Der Ehemann wollte aber unbedingt Kinder haben.
Der Ehemann reicht daher kirchlich die Scheidung auf grund der Täuschung von seiner Ehefrau ein.

Sie hat das alles unterschrieben und hat sich mit der Unterschrift sozusagen zu 100% schuldig gemacht.
Hat sie nun irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?

Vielen Dank für eure Hilfe bzw. Tipps



HighAce
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von HighAce » 07.02.2022, 19:59

Zur Info...

Die einvernehmliche Scheidung ist gerichtlich, unterschrieben und wird durch geführt.
Für die kirchliche hatte sie ihm das heute unterschrieben.

Dankeschön

alles2
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von alles2 » 08.02.2022, 01:22

Wenn Du in einem ursprünglichen Beitrag oben rechts auf das Stift-Symbol klickst, kannst Du es bearbeiten und musst bei einem Nachsatz keinen weiteren Beitrag erstellen.

Konsequenzen kann ich noch keine ableiten, wenn das Unterschriebene den Tatsachen entspricht und das von ihr auch so gewollt war. Er könnte sie auf § 44 ABGB stützen, wonach es heißt:
Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrag erklären zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.
Ferner kann er sich durch die interpretierte Eheverfehlung praktisch sicher sein, dass es zu keiner Schuldscheidung und damit einhergehend zu einer von Gesetzes wegen verpflichtenden Unterhaltszahlungen kommt.
Zuletzt geändert von alles2 am 08.02.2022, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

HighAce
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von HighAce » 08.02.2022, 08:03

Vielen Dank für Deine Info!
Den Bearbeiten Button hatte ich gesucht, jedoch unterhalb meines Beitrages, da ich es von anderen Foren gewohnt war/bin, dass der Button unterhalb ist :roll:
Mein Fehler :( :?

Okay, im Klartext heißt das jetzt, ihr kann im Grunde nichts passieren, oder er kann ihr nichts anhängen?
Habe ich das so richtig verstanden?
In der einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung steht das alles drin, dass sie oder er, niemand gegenseitig etwas schuldet, kein Unterhalt usw.

Geht da rein um die kirchliche Sache.

Vielen lieben Dank

MG
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von MG » 08.02.2022, 09:20

Falls die zivile Scheidung noch nicht erfolgt ist, sondern nur geplant (aus dem Text habe ich das nicht eindeutig heraus lesen können) hätte man die Erklärung keinesfalls vor Rechtskraft der zivilen Scheidung unterfertigen sollen!

In dem Fall hilfts eh nix mehr, aber als Tipp für andere...
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alles2
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von alles2 » 08.02.2022, 09:54

Jetzt würde mich die Begründung für das "keinesfalls" interessieren, wenn wir schon dabei sind :wink:

Die Zeiten sind vorbei, als die Verweigerung der Fortpflanzung als Ehebruch betrachtet werden konnte. Heute kann es nur eine scheidungsrelevante Eheverfehlung darstellen.
Die Freundin soll ja aufpassen, dass sie bei der einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung keinen völligen Unterhaltsverzicht unterschreibt, sodass ihr im Falle unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage oder wirtschaftlicher Verhältnisse (Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit) sehr wohl Unterhaltszahlungen zustünden. Verzichtet sie auch darauf, kann es passieren, dass sie in diesen Situationen nicht mal eine Sozialleistung von der Republik bekäme.
Wer weiß, vielleicht hat da wer auch mit einem Auge auf das Thema (befristete) Witwen(Witwer)pension nach § 258 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz), sodass ihr daraus unter gar keinen Umständen was zu gewinnen wäre.
Zuletzt geändert von alles2 am 08.02.2022, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von MG » 08.02.2022, 10:23

Solange die "Einvernehemliche" nicht unter Dach und Fach ist, besteht mit einem schriftlichen Schuldeingeständnis ein durchaus relevantes Risiko, dass das in einer ja dann immer noch möglichen streitigen Scheidung zum Thema werden könnte.

Die Verweigerung der Fortpflanzung war nie ein "Ehebruch", darunter verstand und versteht man ausschließlich das "Fremdgehen" in der Ehe.

Sie war aber ein absoluter Scheidungsgrund (wie auch der Ehebruch).

Interessantes zur Entwicklung der Scheidungsgründe übrigens hier:

https://www.austriaca.at/0xc1aa5576%200x002c7e6d.pdf

Auch wenn es heute "nur" eine sonstige Eheverfehlung ist, halte ich es für taktisch äußerst unklug, so brisante Erklärungen vor der rechtskräftigen "Einvernehmlichen" abzugeben.

P.S.:


Die Freundin soll ja aufpassen, dass sie bei der einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung einen völligen Unterhaltsverzicht unterschreibt, sodass ihr im Falle unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage oder wirtschaftlicher Verhältnisse (Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit) sehr wohl Unterhaltszahlungen zustünden.
Sollte das nicht "KEINEN völligen Unterhaltsverzicht" lauten?
Zuletzt geändert von MG am 08.02.2022, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
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alles2
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Re: Kirchliche Scheidung - Keine Kinderwunsch verheimlicht

Beitrag von alles2 » 08.02.2022, 10:44

Verstehe, dieses Risiko hatte ich am Ende des ersten Beitrages auch eingeworfen. Hätte sein können, dass es da noch was gibt.

Ich weiß schon, was Du meinst. Der einst gesetzliche Ehebruch nach § 194 StGB war auch nicht gemeint. Für einige Herrschaften ist ja Ehebruch ja bereits, wenn man unter gar keinen Umständen Kinder zeugen wollte und damit den bereits erwähnten und noch gültigen § 44 ABGB gebrochen hatte.

Danke für den Hinweis mit dem verschlungenen Buchstaben, wodurch die Bedeutung tatsächlich in eine ganz andere Richtung mit fatalen Folgen geht. Sowas bekomme ich normalerweise per PN rein. Aber auch nicht von jedem :P
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