Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

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alles2
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Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

Beitrag von alles2 » 21.01.2022, 15:25

mmueller hat geschrieben:
21.01.2022, 14:07
Hallo,

ich bin im November 2021 ausgezogen. Die einvernehmliche Scheidung wird gerade verhandelt. Gegenseitiger Unterhaltsverzicht kommt rein.

Bis wann muss der Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Bis zur Scheidung oder auch weiter bis das Kind 3 Jahre ist (September 2022)?

Frau hat Anwältin kontaktiert und diese meinte es gebe ein neues Gesetz, das besagt, dass man unbedingt zahlen muss bis das Kind 3 Jahre alt ist?!

Dankeschön!
Während die sich Trennenden wechselseitig auf ein Unterhalt verzichten können, wäre das beim Kindesunterhalt entsprechend § 138 ABGB überhaupt nicht möglich (siehe auch Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz KindNamRÄG 2013), da der Lebensbedarf des Kindes sichergestellt sein muss. Dies gilt unabhängig von einer vorherigen Ehe oder Scheidung, weshalb irgendwo ein Missverständnis vorliegen dürfte.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mmueller
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Re: Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

Beitrag von mmueller » 21.01.2022, 20:04

Es geht hier um den Ehegattenunterhalt. Frau geht wenn Kind drei wird wieder arbeiten. Jetzt ist sie daheim. Hat aber freiwillig auf Teilzeitbeschäftigung verzichtet. Betreuungsmöglichkeiten wären gegeben. Kindesunterhalt gibt es klar.

Ich denke bei mir soll § 68a EheG Abs.1 greifen oder kann auf diesen auch wechselseitig verzichtet werden?

alles2
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Re: Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

Beitrag von alles2 » 21.01.2022, 23:37

Dann hätte es doch besser in Deinem anderen Thread gepasst:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=17924

Dort kanntest bereits den Billigkeitsunterhalt, den Du vermutlich meinst. Der ist für bedürftige Ehegatten vorgesehen, die sich in einer existenzbedrohenden Notlage befinden, sofern die Bedürftigkeit nicht grob schuldhaft herbeigeführt wurde. Daher sollte bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht in der Scheidungsfolgenvereinbarung die Umstandsklausel schriftlich festgehalten werden, wonach dies auch für den Fall geänderter Vermögens- und Erwerbsverhältnisse und Rechtslage und unverschuldeter Not gilt. So hätte sie auch keinen Anspruch auf den von Dir gemeinten Unterhalt, selbst wenn sich Deine Umstände ändern und der Unterhalt angepasst werden. Das Prinzip der Billigkeit, die davon unberührt bliebe, ist aber nicht wirklich neu, was mich etwas irritiert hatte. Daher nahm ich die Reform im Jahre 2013 an. Weil etwas mit 3 Jahre erwähnt wurde, meinst Du vielleicht nicht doch eher § 68a Abs.2 Ehegesetz? Wenn ich nicht ganz daneben liege, meint Absatz 1 fünf Jahre und aufwärts. Lebt der andere Elternteil überhaupt unter schwierigen Lebensumständen?
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mmueller
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Re: Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

Beitrag von mmueller » 22.01.2022, 09:29

Danke für die Antwort! Stimmt. Hab ich vergessen das letzte Thema.

Lehrerin. Hätte letztes Jahr ab September eine Stelle antreten wollen, hat aber doch abgesagt, weil sie lieber daheim beim Kind bleiben wollte (also grob schuldhaft?), obwohl ich auch die Betreuung während dieser Zeit übernehmen hätte können. Dieses Jahr September fixe Arbeitsstelle.

Ab Nov. 2021 Trennung (einvernehmliche Scheidung wird verhandelt; gegenseitiger Unterhaltsverzicht kommt in den Scheidungsvertrag), aber sie will auf einmal Unterhalt nur für das eine Jahr wo sie noch daheim und das Kind drei ist (Sep. 2022; daher die drei) und sie wieder arbeiten geht.

Schwierige Lebensumstände?: Sie bekommt das ganze Haus, muss mir einen Teil auszahlen. Wird knapp, aber sie wird über die Runden kommen und schafft es vermutlich auch das Haus zu behalten.

Wird wahrscheinlich Verhandlungssache. Damit die Sache erledigt wird, denke ich kann ich das Anspannungsprinzip anwenden, ihr etwas geben und gut is. Ob bis September oder bis zur Scheidung mal schaun. Dürfte so passen?!

alles2
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Re: Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

Beitrag von alles2 » 22.01.2022, 11:36

Dass wer einen vorherigen Job während der damaligen aufrechten Ehe ausgeschlagen hatte, sollte für die aktuelle Trennung keine Relevanz haben. Schaut nicht nach einem uneingeschränkten Unterhaltsverzicht aus. Und ja, die Ehegattin stellt unabhängig einer gesetzlichen Grundlage diverse Forderungen, die von der Anwältin bekräftigt wird. Es wäre daher wirklich Vereinbarungssache und es liegt an Dir, ob Du darauf eingehst. Bei einem Haus wird man schwer von einer wirtschaftlichen Notlage ausgehen können. Der von mir erwähnte Absatz 2 gilt eher, wenn man durch die Erziehung von Kindern keiner Erwerbstätigkeit nachkommen kann und dadurch nicht selbsterhaltungsfähig wäre. Ist jetzt die Frage, warum sie kürzlich ihren Beruf ausgeübt hatte und es nun unterbrochen wurde.
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Re: Trennungsunterhalt bis Kind drei ist?

Beitrag von mmueller » 22.01.2022, 15:32

Ok danke. Sie war zwei Jahre in Karenz für unser Kind, hat aber nun freiweillig ein Jahr drangehängt. Ihren Platz in der Schule hat sie nicht verloren und kann jedes neue Schuljahr wieder einsteigen, also September 2022.

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