Scheidung nach Ausreise
Verfasst: 20.01.2022, 18:23
Folgende Sachlage:
Nachdem ein Formular zur Einreichung der einvernehmlichen Scheidung von beiden Partnern unterschrieben und abgeschickt wurde, ist ein Partner ausgereist - zurück in das Heimatland. Der Gerichtstermin wurde dann abgesagt - einvernehmlich geht ja nur, wenn beide da sind.
Nun herrscht kein Kontakt mehr zwischen den Parteien. Kinder oder Habe gibt es keine, die geregelt werden müsste - die Scheidung scheint eine Formsache, aber einvernehmlich ist sie nicht mehr, da ein Partner nicht da ist, um zuzustimmen. Muss der verbliebene Partner nun drei Jahre warten, bevor er/sie eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft einklagen kann, oder ist eine frühere Scheidung möglich (Ausreise als anderer Grund, warum eine Wiederaufnahme einer Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist? Vorwurf des Verschuldens durch die Ausreise?)
Besten Dank.
Nachdem ein Formular zur Einreichung der einvernehmlichen Scheidung von beiden Partnern unterschrieben und abgeschickt wurde, ist ein Partner ausgereist - zurück in das Heimatland. Der Gerichtstermin wurde dann abgesagt - einvernehmlich geht ja nur, wenn beide da sind.
Nun herrscht kein Kontakt mehr zwischen den Parteien. Kinder oder Habe gibt es keine, die geregelt werden müsste - die Scheidung scheint eine Formsache, aber einvernehmlich ist sie nicht mehr, da ein Partner nicht da ist, um zuzustimmen. Muss der verbliebene Partner nun drei Jahre warten, bevor er/sie eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft einklagen kann, oder ist eine frühere Scheidung möglich (Ausreise als anderer Grund, warum eine Wiederaufnahme einer Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist? Vorwurf des Verschuldens durch die Ausreise?)
Besten Dank.