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Meldeadresse der Kinder

Verfasst: 29.12.2021, 18:26
von ich_nicht
Ich bin geschieden und habe zwei Kinder.
Meine ehemalige Partnerin zog nach Deutschland und die Kinder haben sich entschieden, mit nach Deutschland zu gehen.
Sie wurden also an der österreichischen Meldeadresse abgemeldet und sind nur in den Ferien in Österreich. Dadurch ergeben sich für mich und die Kinder immer wieder Probleme, vornehmlich im Gesundheitsbereich.

Zum Beispiel beim Impfen.
Sie wurden in Österreich geimpft, besitzen aber keinen QR Code sondern nur einen Impfpass, weil sie in Österreich nicht Sozialversichert sind (Auskunft der Gesundheitskasse: Keine Meldeadresse, keine Krankenversicherung).

Daher meine Frage: Kann man in zwei Ländern einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, ohne gegen ein gültiges Gesetz zu verstoßen? Sprich: Spricht etwas dagegen, dass sie in Deutschland Hauptwohnsitz gemeldet sind und in Österreich auch?
Laut Gerichtsurteil habe ich das halbe Sorgerecht, deshalb denke ich mir, das könnte vielleicht klappen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand sein Wissen mit mir teilt - Vielen Dank im Voraus!

Re: Meldeadresse der Kinder

Verfasst: 30.12.2021, 01:35
von alles2
Falls genehm und umsetzbar, würde ich gerne Deine Pläne durchkreuzen. Voraussetzung für den elektronischen Impfpass ist die e-Card und dafür braucht man keine österreichische Sozialversicherungsnummer. Daher mein Rat:
Nebenwohnsitz in Österreich anmelden und bei der ÖGK eine Erstbestellung der e-Card für die Verwendung
des e-Impfpasses beantragen. Vielleicht geht das auch hier:

https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?contentid=10007.791562

Diese Info bekommt man auch bei der dort genannten Serviceline (050/1243311). Eine Dienstleistung des Technologieunternehmens "IT-Services der Sozialversicherung GmbH" (ITSV). Dort würde man auch an die zuständige Dienststelle des jeweiligen Bundeslandes verbunden werden.

Re: Meldeadresse der Kinder

Verfasst: 30.12.2021, 02:37
von ich_nicht
Herzlichen Dank!

Falls jemand irgendwann das gleiche Problem hat, hier die Lösung:
Die Kinder müssen gar nicht gemeldet sein. Wichtig ist, dass sie irgendwann eine österreichische Sozialversicherungsnummer hatten. Die Eintragung in den E-Impfpass nimmt dann der Hausarzt vor. Es ist auch kein Problem, wenn die Impfungen in unterschiedlichen Ländern der EU erfolgt sind, wichtig ist nur dass man die Zertifikate dabei hat.