Zugewinnausgleich immer 50/50?
Verfasst: 08.11.2021, 08:57
Wird der Zugewinn bei Vermögen und Haus immer 50/50 geteilt?
Anwältin der Gegenpartei meinte, dass dies nur bei Vermögen gilt. Nicht beim Haus. Zugewinn Haus wird prozentual nach ursprünglicher Anfangseinzahlung beim Kauf berechnet. Eben wie viel jemand prozentual am Haus besitzt, bekommt man soviel auch vom Zugewinn / Hauspreissteigerung. Also nicht 50/50, sondern z.B. nur 20/80. Grundbuch stehen wir beide 50/50 drinnen.
Mein Anwalt meinte, dass der fairste Vergleich ohne vor Gericht zu müssen eingezahltes Vermögen + Zugewinn/2 ist.
Vielen Dank!
Anwältin der Gegenpartei meinte, dass dies nur bei Vermögen gilt. Nicht beim Haus. Zugewinn Haus wird prozentual nach ursprünglicher Anfangseinzahlung beim Kauf berechnet. Eben wie viel jemand prozentual am Haus besitzt, bekommt man soviel auch vom Zugewinn / Hauspreissteigerung. Also nicht 50/50, sondern z.B. nur 20/80. Grundbuch stehen wir beide 50/50 drinnen.
Mein Anwalt meinte, dass der fairste Vergleich ohne vor Gericht zu müssen eingezahltes Vermögen + Zugewinn/2 ist.
Vielen Dank!