Wird der Zugewinn bei Vermögen und Haus immer 50/50 geteilt?
Anwältin der Gegenpartei meinte, dass dies nur bei Vermögen gilt. Nicht beim Haus. Zugewinn Haus wird prozentual nach ursprünglicher Anfangseinzahlung beim Kauf berechnet. Eben wie viel jemand prozentual am Haus besitzt, bekommt man soviel auch vom Zugewinn / Hauspreissteigerung. Also nicht 50/50, sondern z.B. nur 20/80. Grundbuch stehen wir beide 50/50 drinnen.
Mein Anwalt meinte, dass der fairste Vergleich ohne vor Gericht zu müssen eingezahltes Vermögen + Zugewinn/2 ist.
Vielen Dank!
Zugewinnausgleich immer 50/50?
Re: Zugewinnausgleich immer 50/50?
Bitte nicht für jede diesbezügliche Frage einen neuen Thread erstellen, denn:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=17486
Auf der zweiten Seite hatte ich schon geschrieben:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=17486
Auf der zweiten Seite hatte ich schon geschrieben:
Soll heißen, was Ihr unter Euch ausmacht, ist Eure Sache. Euch beiden sollte rechtlich jeweils die Hälfte des aktuellen Hauswertes (also inklusive Zugewinn) zustehen.alles2 hat geschrieben: ↑20.09.2021, 22:10Mich würde die gesetzliche Grundlage interessieren. Klingt eher wie ein Vergleich, für den es beide Seiten ins Boot zu holen gilt.
Meinungen gibt es genug und nach meiner Auffassung bringt es der grundsätzliche Teil des letzten Beitrags von Seite 1 am besten auf den Punkt, welches von einem Admin eines Nachbar-Forums stammt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Zugewinnausgleich immer 50/50?
Das, was die gegnerische Anwältin beschreibt, nennt sich "Einbringungsquote".
Aber wie bereits gesagt wurde, kann man bei einem Vergleich auch andere Vereinbarungen treffen.
Aber wie bereits gesagt wurde, kann man bei einem Vergleich auch andere Vereinbarungen treffen.
Re: Zugewinnausgleich immer 50/50?
Das ist auch der Grund, warum dann der Ärger auf der benachteiligten Seite nachher umso größer ist, die Eigentumsverhältnisse nicht zumindest auf eine Zweidrittel-Lösung festgelegt oder dies im Ehevertrag festgehalten zu haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Zugewinnausgleich immer 50/50?
Interessant die Einbringungsquote. Was gilt dann? Grundbuchaufteilung oder Einbringungsquote oder beides gemischt?
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