Fragen zu Unterhalt
Verfasst: 18.10.2021, 14:51
Hallo,
Was verstehe ich genau unter
"Ab dem 18. Lebensjahr muss man die Alimente direkt an das Kind zahlen; das Gleiche gilt für Kinder mit einem eigenen Wohnsitz. Obwohl sich bei einem eigenen Nettoeinkommen der Kindesunterhalt reduziert, bleibt das Vermögen bei Familienbeihilfe, Ferialpraktikum, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe"
Soweit ich wusste ist die Zahlung an die Kinder kein Muss, außerdem was heißt der letzte Satz?
Bedeutet das, dass egal ob das Kind eine Lehre macht oder Arbeiten geht, dass verdientes Geld nicht vom Unterhalt abgezogen werden darf? Freiwillig oder ist das Gesetz?
Was verstehe ich genau unter
"Ab dem 18. Lebensjahr muss man die Alimente direkt an das Kind zahlen; das Gleiche gilt für Kinder mit einem eigenen Wohnsitz. Obwohl sich bei einem eigenen Nettoeinkommen der Kindesunterhalt reduziert, bleibt das Vermögen bei Familienbeihilfe, Ferialpraktikum, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe"
Soweit ich wusste ist die Zahlung an die Kinder kein Muss, außerdem was heißt der letzte Satz?
Bedeutet das, dass egal ob das Kind eine Lehre macht oder Arbeiten geht, dass verdientes Geld nicht vom Unterhalt abgezogen werden darf? Freiwillig oder ist das Gesetz?