Ehevertrag

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Monika2
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Ehevertrag

Beitrag von Monika2 » 10.10.2021, 13:05

Guten Tag , ich bitte um Ihre Hilfe.
Bitte um Erklärung , denn ich rede mir seit Jahren ein dass man doch nicht so gemein sein kann , aber es lässt mir doch keine Ruhe -
Was heißt das im Ehevertrag ( oben steht gültig für den Fall der Auflösung , Scheidung oder Nichtigkeitserklärung ) - weiter unten steht im Falle des Ablebens ( meine Fragen wurden damals ausweichend beantwortet und ich war leider so dumm und habe aus Liebe unterschrieben):
- die Ehe ist nicht als Hausfrauenehe geplant und die Frau wird weiterhin ihrem Erwerb nachgehen .
- Die Vertragsparteien erklären nunmehr , im Falle des Ablebens eines von ihnen auf alle zustehenden Ansprüche aus dem Titel des gesetzlichen Pflichtteilrechtes einschließlich Schenkungspflichtteils- und Pflichtteilsanrechnungsrechtes für sich und und ihre Nachkommen derart zu verzichten , dass weder sie noch ihre Nachkommen aus dem Nachlass des Erstversterbenden aus dem Titel des gesetzlichen Pflichtteilsrechtes irgendeine Zuwendungen erhalten zu haben.

Ich versteh dass so , dass selbst wenn uns eines Tages der Tod scheidet ich das Haus verlassen muss und ev. nicht einmal eine Witwenpension bekomme .

Wir haben keine Kinder und auch sein Bruder nicht.
Der Vertrag wurde von seiner Mutter , seinem Bruder , seiner Tante und ihrem Neffen ( ist Notar ) ohne uns aufgesetzt.
Hätte gerne einen Scan davon mitgeschickt , geht aber leider nicht



alles2
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Re: Ehevertrag

Beitrag von alles2 » 11.10.2021, 02:07

Ich verstehe es keineswegs so wie Du, zumal dem Hinterbliebenen die gesetzlichen Ansprüche zustehen. Das betrifft sowohl die Witwenpension nach § 258 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) als auch das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 745 ABGB, wonach man das Wohnrecht und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen behalten darf. Die Sache mit den (lebzeitigen) Zuwendungen dürfte auf § 785 ABGB abzielen und dürfte somit der Verzicht auf die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil bedeuten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Monika2
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Re: Ehevertrag

Beitrag von Monika2 » 13.10.2021, 15:23

naja , ich musste ja auf die Pflichtteile verzichten ( im Grundbuch ist auch nur mein Mann eingetragen )

alles2
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Re: Ehevertrag

Beitrag von alles2 » 13.10.2021, 17:14

Ich kann aus den Zeilen nur ein eingeschränkter, und kein kompletter Pflichtteilsverzicht ableiten, der so oder so nur gelten würde, wenn es auch ein Testament gäbe, indem man explizit als Pflichtteilserbe bedacht wird. Ansonsten würde einem sehr wohl der gesetzliche Erbteil zustehen, weil die gesetzliche Erbfolge dadurch nicht berührt werden würde. Aber wie gesagt, zumindest für mich ist aus Deinen Zeilen kein typischer gänzlicher Pflichtteilsverzicht zu entnehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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