Ehegattenunterhalt - 1,5 jähriges Kind
Verfasst: 26.09.2021, 12:55
Bei einer einvernehmlichen Scheidung bei gleichem Verschulden fällt meines Wissens kein Unterhalt an.
Jetzt haben wir allerdings zusammen ein 1,5jähriges Kind. Konnte dazu nur finden, dass der Unterhalt dann nun der Billigkeit entsprechen muss. 100%ig mit einem gegenseitigen Verzicht kann man den Unterhalt ja anscheinend auch nicht ausschließen.
Kind bleibt bei der Frau wohnen. Werde mich aber auch viel um das Kind kümmern. Sie ist noch zu Hause und arbeitet nicht.
Gibt es da irgendwelche Erfahrungen / Richtwerte? Ab wann muss die Frau wieder arbeiten? Wie viele Arbeitsstunden sind angemessen je nach Alter des Kindes, damit man den potentiellen Verdienst gegenrechnen kann? Laut einem Anwalt gilt auch hier die Regel mit Gesamteinkommen * 40% - Eigeneinkommen.
Dankeschön!
Jetzt haben wir allerdings zusammen ein 1,5jähriges Kind. Konnte dazu nur finden, dass der Unterhalt dann nun der Billigkeit entsprechen muss. 100%ig mit einem gegenseitigen Verzicht kann man den Unterhalt ja anscheinend auch nicht ausschließen.
Kind bleibt bei der Frau wohnen. Werde mich aber auch viel um das Kind kümmern. Sie ist noch zu Hause und arbeitet nicht.
Gibt es da irgendwelche Erfahrungen / Richtwerte? Ab wann muss die Frau wieder arbeiten? Wie viele Arbeitsstunden sind angemessen je nach Alter des Kindes, damit man den potentiellen Verdienst gegenrechnen kann? Laut einem Anwalt gilt auch hier die Regel mit Gesamteinkommen * 40% - Eigeneinkommen.
Dankeschön!