einvernehmliche Scheidung - bei wem wohnt das Kind?

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Filou
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einvernehmliche Scheidung - bei wem wohnt das Kind?

Beitrag von Filou » 15.09.2021, 12:32

Hallo,

folgende Situation: Meine Frau und ich streben eine einvernehmliche Scheidung mit gemeinsamen Sorgerecht an. Beide wollen wir das Kind in etwa zu gleichen Teilen betreuen, unser Sohn ist jetzt 2,5 Jahre alt.

Meine Frau zieht es in die Stadt zu ihrer Affäre. Sie wird dort aber zunächst nicht zusammen sondern alleine in einer 50 m2 Wohnung wohnen. Ich bleibe in unserem Haus mit ca. 160 m2. und 500m2 Garten am Land.

Knackpunkt ist nun, dass meine Frau das Kind in der Stadt zum Hauptwohnsitz anmelden möchte. Ich möchte jedoch, dass er bei mir seinen Hauptwohnsitz hat, da er bisher dort gewohnt hat und bis unbegrenzt dort wohnen bleiben kann. Bei meiner Frau sind bereits jetzt Umzüge und somit unnötige Veränderungen vorprogrammiert. Außerdem könnte das Kind vom bisherigen Wohnort aus später auch die Volksschule besuchen. Es würde also den überwiegenden Teil bei mir sein und die Kontinuität im Leben des Kindes wäre gesichert.

Weitere Argumente sind, dass die Großeltern und auch die Patentante in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen und das Kind im Krankheitsfall jederzeit betreuen könnten. Auch an die Kinderbetreuungsstätte vor Ort hat sich mein Sohn schon gewöhnt! Meine Frau wird künftig mehr arbeiten müssen (sie hat die Trennung verschuldet und erhält keinen Unterhalt) um sich das neue Leben finanzieren zu können. Ich werde weniger arbeiten, weil ich einen Teil des Hauses, der jetzt nicht mehr benutzt wird vermieten kann.

Reichen diese Argumente vor Gericht um den Hauptwohnsitz des Kindes bei mir zu bekommen?

Danke!



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: einvernehmliche Scheidung - bei wem wohnt das Kind?

Beitrag von alles2 » 15.09.2021, 12:56

Wegen einem geteilten Sorgerecht bzw. einer alleinigen/gemeinsamen Obsorge nach § 177 ABGB iVm § 179 ABGB wärst Du hier gut aufgehoben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15922

In meinem ersten Beitrag dort findest Du jene Kriterien nach § 160 ABGB, die für ein Familiengericht relevant sein könnten, die Du eigentlich eh schon treffend erörtert hast (Stichworte sind aktive Teilhabe einer kompletten Familie, Gesundheitsbehandlung, Schule und Ausbildung). Die wesentlichen Faktoren findet man auch im Obsorgeantrag (lässt sich als PDF öffnen oder herunterladen):

https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/kategorie/12/39

Das Formular dient auch dazu, sollte später mal die Obsorge geändert oder eingeschränkt werden (§ 180 und 181 ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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