Beweissicherung für Affäre
Verfasst: 31.08.2021, 23:39
Liebes Forum,
vor 4 Wochen kam eine Affäre meiner Frau ans Licht die seit ca. einem halben Jahr besteht. Für ein eventuell folgendes strittiges Scheidungsverfahren wurde mir geraten, Beweise zu sichern um eine allfällige Unterhaltszahlung an die Gattin abzuwehren. Nun bin ich aber unsicher, ob einige dieser Beweise für mich in einem Scheidungsverfahren unter Umständen auch negativ ausgelegt werden könnten und ich sie daher nicht anführen sollte.
1. Beweis: spürbare Veränderungen (Handy ständig bei sich, Telefonate werden unterbrochen, Abweisendes Verhalten, Pakete von einem fremden Absender) meiner Frau. Diesen Beweis stufe ich als für mich unproblematisch ein.
2. Beweis: WhatsApp Nachrichten mit auffällig vielen Herzchen wurden am Handy weggeklickt. Sie sind angeblich nur für eine Freundin. Auch diesen Beweis stufe ich als unproblematisch ein.
3. Beweis: Ein sorglos in unserem gemeinsamen Büro auf dem Tisch liegen gelassenes Notizbuch (kein Tagebuch mit Schloss oder ähnlichem) enthält chronologische Aufzeichnungen über die letzten 1,5 Jahre. Dort finden sich eindeutige Hinweise, wie der Affärenmann um sie wirbt und sie sich von ihm sexuell angezogen fühlt. Es werden auch geplante Treffen und Tanzverabredungen erwähnt. Hinweise auf Geschlechtsverkehr gibt es keine. Da das Buch so sorglos herumlag und auch keine Aufschrift "privat" oder "Tagebuch" enthielt, stufe ich diesen Beweis als unproblematisch ein, obwohl mir beim Lesen klar sein musste, dass es sich um private Aufzeichnungen handelt.
4. Beweis: Auf dem gemeinsam genutzten Computer hatte ich Zugriff auf Instagram (das Passwort ist mir bekannt) wo sich eindeutige Chats mit dem Tanzpartner finden. Es gibt Konversationen wie unter frisch Verliebten, es gibt Bilder, die meine Frau in seiner Wohnung beim Kochen und Essen zeigen, beim Sport und sogar ein Bild von meinem Sohn beim Eisessen. Inhaltlich geht es darum, wie sehr sie sich vermissen, dass meine Frau es nicht erwarten kann ihn wieder zu sehen bzw. gerne bei ihm in der Wohnung einziehen möchte. Es gibt keine Hinweise auf Geschlechtsverkehr. Bei diesem Beweis bin ich unsicher, ob er nicht unter das Briefgeheimnis fallen könnte und mir zu Lasten ausgelegt wird. Meine Frau hat eine Liste mit Passwörten offen in ihrer Schublade liegen, weshalb ich keine wirkliche "kriminelle" Energie aufbringen habe müssen, um die Nachrichten zu lesen.
5. Beweis: Meine Frau weiß nicht, dass ich Beweis 3 und 4 habe. Auf die Möglichkeit einer Affäre angesprochen, leugnete sie diese, gab aber zu, dass sie sich ab und zu schreiben würden bzw. ihn auch schon mehrmals getroffen hat. Dieses Eingeständnis ist auch ein Beweis.
Muss es immer zum Geschlechtsverkehr kommen, damit es als Eheverfehlung zählt oder reichen obige Beweise aus um in einem allenfalls strittigen Verfahren meiner Frau gegenüber nicht unterhaltspflichtig zu sein?
Kann ich diese Beweise für mich verwenden oder ist Beweis 4 unter Umständen negativ für mich?
Vielen Dank für die Auskunft!
vor 4 Wochen kam eine Affäre meiner Frau ans Licht die seit ca. einem halben Jahr besteht. Für ein eventuell folgendes strittiges Scheidungsverfahren wurde mir geraten, Beweise zu sichern um eine allfällige Unterhaltszahlung an die Gattin abzuwehren. Nun bin ich aber unsicher, ob einige dieser Beweise für mich in einem Scheidungsverfahren unter Umständen auch negativ ausgelegt werden könnten und ich sie daher nicht anführen sollte.
1. Beweis: spürbare Veränderungen (Handy ständig bei sich, Telefonate werden unterbrochen, Abweisendes Verhalten, Pakete von einem fremden Absender) meiner Frau. Diesen Beweis stufe ich als für mich unproblematisch ein.
2. Beweis: WhatsApp Nachrichten mit auffällig vielen Herzchen wurden am Handy weggeklickt. Sie sind angeblich nur für eine Freundin. Auch diesen Beweis stufe ich als unproblematisch ein.
3. Beweis: Ein sorglos in unserem gemeinsamen Büro auf dem Tisch liegen gelassenes Notizbuch (kein Tagebuch mit Schloss oder ähnlichem) enthält chronologische Aufzeichnungen über die letzten 1,5 Jahre. Dort finden sich eindeutige Hinweise, wie der Affärenmann um sie wirbt und sie sich von ihm sexuell angezogen fühlt. Es werden auch geplante Treffen und Tanzverabredungen erwähnt. Hinweise auf Geschlechtsverkehr gibt es keine. Da das Buch so sorglos herumlag und auch keine Aufschrift "privat" oder "Tagebuch" enthielt, stufe ich diesen Beweis als unproblematisch ein, obwohl mir beim Lesen klar sein musste, dass es sich um private Aufzeichnungen handelt.
4. Beweis: Auf dem gemeinsam genutzten Computer hatte ich Zugriff auf Instagram (das Passwort ist mir bekannt) wo sich eindeutige Chats mit dem Tanzpartner finden. Es gibt Konversationen wie unter frisch Verliebten, es gibt Bilder, die meine Frau in seiner Wohnung beim Kochen und Essen zeigen, beim Sport und sogar ein Bild von meinem Sohn beim Eisessen. Inhaltlich geht es darum, wie sehr sie sich vermissen, dass meine Frau es nicht erwarten kann ihn wieder zu sehen bzw. gerne bei ihm in der Wohnung einziehen möchte. Es gibt keine Hinweise auf Geschlechtsverkehr. Bei diesem Beweis bin ich unsicher, ob er nicht unter das Briefgeheimnis fallen könnte und mir zu Lasten ausgelegt wird. Meine Frau hat eine Liste mit Passwörten offen in ihrer Schublade liegen, weshalb ich keine wirkliche "kriminelle" Energie aufbringen habe müssen, um die Nachrichten zu lesen.
5. Beweis: Meine Frau weiß nicht, dass ich Beweis 3 und 4 habe. Auf die Möglichkeit einer Affäre angesprochen, leugnete sie diese, gab aber zu, dass sie sich ab und zu schreiben würden bzw. ihn auch schon mehrmals getroffen hat. Dieses Eingeständnis ist auch ein Beweis.
Muss es immer zum Geschlechtsverkehr kommen, damit es als Eheverfehlung zählt oder reichen obige Beweise aus um in einem allenfalls strittigen Verfahren meiner Frau gegenüber nicht unterhaltspflichtig zu sein?
Kann ich diese Beweise für mich verwenden oder ist Beweis 4 unter Umständen negativ für mich?
Vielen Dank für die Auskunft!