Beweissicherung für Affäre

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Filou
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Beweissicherung für Affäre

Beitrag von Filou » 31.08.2021, 23:39

Liebes Forum,

vor 4 Wochen kam eine Affäre meiner Frau ans Licht die seit ca. einem halben Jahr besteht. Für ein eventuell folgendes strittiges Scheidungsverfahren wurde mir geraten, Beweise zu sichern um eine allfällige Unterhaltszahlung an die Gattin abzuwehren. Nun bin ich aber unsicher, ob einige dieser Beweise für mich in einem Scheidungsverfahren unter Umständen auch negativ ausgelegt werden könnten und ich sie daher nicht anführen sollte.

1. Beweis: spürbare Veränderungen (Handy ständig bei sich, Telefonate werden unterbrochen, Abweisendes Verhalten, Pakete von einem fremden Absender) meiner Frau. Diesen Beweis stufe ich als für mich unproblematisch ein.

2. Beweis: WhatsApp Nachrichten mit auffällig vielen Herzchen wurden am Handy weggeklickt. Sie sind angeblich nur für eine Freundin. Auch diesen Beweis stufe ich als unproblematisch ein.

3. Beweis: Ein sorglos in unserem gemeinsamen Büro auf dem Tisch liegen gelassenes Notizbuch (kein Tagebuch mit Schloss oder ähnlichem) enthält chronologische Aufzeichnungen über die letzten 1,5 Jahre. Dort finden sich eindeutige Hinweise, wie der Affärenmann um sie wirbt und sie sich von ihm sexuell angezogen fühlt. Es werden auch geplante Treffen und Tanzverabredungen erwähnt. Hinweise auf Geschlechtsverkehr gibt es keine. Da das Buch so sorglos herumlag und auch keine Aufschrift "privat" oder "Tagebuch" enthielt, stufe ich diesen Beweis als unproblematisch ein, obwohl mir beim Lesen klar sein musste, dass es sich um private Aufzeichnungen handelt.

4. Beweis: Auf dem gemeinsam genutzten Computer hatte ich Zugriff auf Instagram (das Passwort ist mir bekannt) wo sich eindeutige Chats mit dem Tanzpartner finden. Es gibt Konversationen wie unter frisch Verliebten, es gibt Bilder, die meine Frau in seiner Wohnung beim Kochen und Essen zeigen, beim Sport und sogar ein Bild von meinem Sohn beim Eisessen. Inhaltlich geht es darum, wie sehr sie sich vermissen, dass meine Frau es nicht erwarten kann ihn wieder zu sehen bzw. gerne bei ihm in der Wohnung einziehen möchte. Es gibt keine Hinweise auf Geschlechtsverkehr. Bei diesem Beweis bin ich unsicher, ob er nicht unter das Briefgeheimnis fallen könnte und mir zu Lasten ausgelegt wird. Meine Frau hat eine Liste mit Passwörten offen in ihrer Schublade liegen, weshalb ich keine wirkliche "kriminelle" Energie aufbringen habe müssen, um die Nachrichten zu lesen.

5. Beweis: Meine Frau weiß nicht, dass ich Beweis 3 und 4 habe. Auf die Möglichkeit einer Affäre angesprochen, leugnete sie diese, gab aber zu, dass sie sich ab und zu schreiben würden bzw. ihn auch schon mehrmals getroffen hat. Dieses Eingeständnis ist auch ein Beweis.

Muss es immer zum Geschlechtsverkehr kommen, damit es als Eheverfehlung zählt oder reichen obige Beweise aus um in einem allenfalls strittigen Verfahren meiner Frau gegenüber nicht unterhaltspflichtig zu sein?

Kann ich diese Beweise für mich verwenden oder ist Beweis 4 unter Umständen negativ für mich?

Vielen Dank für die Auskunft!



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Beweissicherung für Affäre

Beitrag von alles2 » 01.09.2021, 12:42

So wie tendenziell Du auch, kann ich keinen widerrechtlichen Zugriff nach § 118 und 118a StGB (Strafgesetzbuch) erkennen, wobei es für eine Verschuldensscheidung nach § 49 EheG (Ehegesetz), nach dessen Kriterien ein Richter über die unheilbare Zerrüttung einer Ehe mitunter zu beurteilen hätte, noch zu wenig sein könnte. Du darfst nicht vergessen, dass die Gattin die Situation gänzlich anders sehen kann, wonach Du ihr krankhaft nachspionieren und ihr ungerechtfertigte Vorwürfe machen würdest, indem in Belanglosem falsche Tatsachen hineingedeutet werden würden. Dann könnte Dir ein Mitverschulden angelastet werden. Auch sie hat ein Privatleben, das ihr zusteht. Und hat sie einen Freizeitpartner, durch den sie ihrer Leidenschaft, z.B. dem Tanzen, nachkommen kann, ist es völlig legitim. Der Beischlaf in fremdgeherischer Manier muss nicht zwangsläufig als Ehebruch bewertet werden, solange Du ihr alles vergibst und verzeihst oder gar zulässt. Wichtig ist in erster Linie, dass man über sämtliche Vorfälle geredet hat. Kommt man auf keinen grünen Zweig oder lässt sich gar das Gegenteil beweisen, kann die Scheidung berechtigt sein, muss jedoch nicht automatisch schuldhaft sein. Ein anderer Leidensgenosse würde wohl kaum anders Beweise zwecks Dokumentation sammeln, sobald es subjektiv den begründeten Verdacht einer Eheverfehlung geben und es bei der Frage der Glaubwürdigkeit die Verhandlungsposition verbessern soll. Daher werden grundsätzlich auch bei Gericht zugelassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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