Folgendes Problem: Nach Auflösung des gemeinsamen Haushalts habe ich ihr eine Summe unterschrieben, die ich ihr bis April zurück zahlen wollte!
Heute stehen wir in E-mail kontakt (ist dieser bei Gericht gültig?) weil sie mehr Geld verlangt und droht mir (alles per Email) mit einem gerichtlichem Verfahren bei Nichtzahlung - da ich einmal eine Wegweisung dank ihr bekam!
Kann sie das durchsetzen? Wegweisung ist Einenhalb Jahre her, ist das nicht Erpressung? Welche Rechte habe ich??
Mit freundlichen Grüßen
Libra
P.S: Vielen Dank im Voraus!
Trennung von Lebensgefährtin
RE: Trennung von Lebensgefährtin
Aber klar, ist das eine Erpressung. Beim Gericht wird man sich kaum für die Wegweisung (direkt) interessieren. Und Mails sind sehr wohl als Beweismittel gültig. Probem damit werden nur auftreten, wenn sie die Authentizität der Mails nicht außer Streit stellt. Dann ist nicht immer möglich nachzuweisen, dass sie dir an jenem Tag eine bestimmte Mail gesendet hat.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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