Ich habe folgende Frage: Wenn jemand mit einem illegal aufhältigen Ausländer verheiratet ist und der Ausländer wird aufgrund des illegalen Aufenthaltes abgeschoben - Haftet dann der Ehepartner für die Kosten (Schubhaft, Abschiebung, etc.) oder nicht?? (österreichisches Recht!!)
Haftung
RE: Haftung
Die Kosten einer Abschiebung sind (gerade noch) Kosten der Republik Österreich. Sehr oft fliegt die Betroffene Person freiwillig und bezahlt selbst sein Flugticket, sonst zahlt die Republik Österreich (manchmal auch die Caritas, jedoch hier handelt es sich um ein Programm für freiwillige Rückführung). Das Kostenproblem ist, dass diese Kosten verjähren sich nicht vor 30 Jahren, und dass es sich um öffentliche Forderung handelt, tritt nie eine Verjährung ein. Deswegen, wenn die abgeschobene Person, die Absicht hat, irgendwann in Österreich wieder legal einzureisen, kann ich nur empfehlen die Kosten zu begleichen und bestätigen lassen, damit hat sie später ein Problem weniger. Der Ehepartner wird deswegen jedoch nicht belangen, so was habe ich nie gesehen. Die Haftung des Ehepartners gilt grundsätzlich im Zivilrecht, hier haben wir aber öffentliches Recht.
mfg,
MEMIL
mfg,
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