Unterlassungsklage

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taxxan
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Unterlassungsklage

Beitrag von taxxan » 04.04.2007, 21:17

Hallo Forumsleser,



Ich habe eine Unterlassungsklage ignoriert, bereits das 2. Schreiben. Aus gutem Grund.

Wie lange wird es dauern bis ein Gerichtsverfahren daraus entsteht, bzw ich eine Klagsschrift erhalte oder wurde eher die Einschüchterung verworfen.



Vielen Dank im Vorraus



Taxxan



MEMIL
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RE: Unterlassungsklage

Beitrag von MEMIL » 07.04.2007, 09:45

Hallo Tax! Deine Angabe „ eine Unterlassungsklage samt Kosten ignoriert (…)“ zu haben, ist mir extrem klar, deswegen muss ich ein wenig spekulieren:

1) Wenn ich annehme, dass es wurde dir die Klage zugestellt, und du dich tot gestellt hast, wird es zu einer Verhandlung kommen. Erst dann flattert vor der Tür per Post ein Versäumnisurteil samt Rechnung für die Verfahrenskosten, die dann in der Folge, wenn du die Rechnung nicht innerhalb 14 Tagen bezahlst, exekutiert werden (sprich: dein Fernseher fliegt, dein Auto und Kühlschrank stehen auch in höchster Gefahr, je nachdem wie hoch die Kosten sind).

2) Andererseits wenn du nicht die Klage sondern eine schriftliche Drohung eines Rechtsanwalts ignoriert hast, wird er erst die Klage beim Gericht einbringen und du wirst vom Gericht dann eine Aufforderung zur Stellungnahme samt Ladung zu einer mündlichen Verhandlung erhalten. Sehr oft wird dir nur eine Kopie der Klage zugestellt und gleich eine Ladung für die Verhandlung gesondert zugestellt. Da wird üblicherweise nur verlangt, dass du als Partei für deine Einvernahme zu erscheinen hast und dass du Beweise im Voraus nennst oder zur Verhandlung mitbringst. Bei Zeugen wird verlangt, dass diese binnen vorgegebener Frist genannt werden, damit das Gericht diese auch für die Verhandlung vorladen kann. Nicht selten kannst du auch bei der Verhandlung deine Zeugen nennen, was jedoch zu Vertagungen führt (weitere Kosten!).

Insgesamt, wenn der Rechtsanwalt (Möglichkeit 2) fleißig geklagt hat, kann das Gericht schon nach ca. 2 bis 3 Woche sich „an dich wenden“…

mfg,

MEMIL



PS. Dein Beitrag hat mit Scheidung nichts zu tun, oder? Ich habe jedenfalls die Antwort zwei Mal gepostet


taxxan
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RE: Unterlassungsklage

Beitrag von taxxan » 07.04.2007, 23:44

Danke Memil


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