Hallo.
ich beziehe zur Zeit Unterhaltsrückzahlungsraten von meinem Exmann. Dies wurde bei einem Vergleich vor Gericht beschlossen.
Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt meines Exmannes erhalten indem ich die Rest Schuld bekannt geben soll, da mein Exmann eine Schuldneregulierung bzw eine Privatinsolvenz anstrebt.
Wird dann die Restschuld aus dem Vergleich auch einbezogen? Da es sich um Unterhalt handelt finde ich das höchst seltsam. Mein Ex hat vier Jahre nichts bezahlt, daher jetzt die Rückzahlung.
Ich hoffe es kennt sich jemand aus.
Danke für eure Antworten im Vorraus.
lg taura
Unterhalt kontra Privatinsolvenz
RE: Unterhalt kontra Privatinsolvenz
Also das kommt mir auch komisch vor.
Unterhaltszahlungen können nicht in die Konkursmasse fallen. Erkundige dich bei einem Anwalt.Ist sicher von Vorteil. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet dich das auch nichts, da du einmal im Monat einen Anspruch auf anwaltliche Beratung hast.
Sonst können (müssen nicht) Rechtsanwälte auch für eine Erstauskunft etwas verlangen, was die Sache aber auch wert ist.
LG.sonne
Unterhaltszahlungen können nicht in die Konkursmasse fallen. Erkundige dich bei einem Anwalt.Ist sicher von Vorteil. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet dich das auch nichts, da du einmal im Monat einen Anspruch auf anwaltliche Beratung hast.
Sonst können (müssen nicht) Rechtsanwälte auch für eine Erstauskunft etwas verlangen, was die Sache aber auch wert ist.
LG.sonne
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