Seite 1 von 1

Heiratsgeld

Verfasst: 18.03.2007, 11:07
von helena83
Lb. Forumleser,



ich hoffe dass ihr mir helfen könnt,

ich bin mir zwar nicht sicher ob ich meine frage hier im richtigen richtigem forum stelle aber dennoch,



ich habe vor in kürze zu heiraten,

wenn ich mich nicht täusche habe ich anspruch auf heiratsgeld welches ich von meinem vater einklagen müsste.



ich habe vor ein paar jahren einen prätorischen vergleich unterschrieben welcher beinhaltet dass ich jeglichen anspruch auf unterhalt seitens meines vaters verloren habe, lediglich den anspruch auf heiratsgeld behalte.



ist mir dieses sicher, bzw. wie hoch wäre es und wie müsste ich fortgehen?



mit freundlichen grüßen,

RE: Heiratsgeld

Verfasst: 03.04.2007, 20:20
von JUSLINE
Ja, du hast Anspruch auf Heiratsgeld (mit einer Ausnahme- dein Vater wäre aus berechtigten Gründen mit der Wahl deines Ehemannes nicht einverstanden)



Die Höhe kann ich dir nicht genau sagen, es ist jedenfalls ein ? %-Anteil von Jahresnettoeinkommen (14x) deines Vaters.

Wenn er es dir nicht freiwillig gibt kannst du das einklagen. Antrag am Amtstag bei Gericht einbringen- kostet nichts.



Traurig, daß man so in einer Familie vorgehen muß, aber leider kommt das immer wieder vor.

LG.sonne


30%

Verfasst: 06.09.2007, 09:31
von Manuela2
Soviel ich weiß, beträgt das Heiratsgeld ca. 30% des Jahresnettoeinkommens des Verpflichteten.

Aber wieso unterschreibt jemand einen Verzicht auf Unterhalt?

lg,
Manuela

Verfasst: 04.10.2009, 10:22
von Mr. Jur
Das Maximum des Heiratsgeldes, was der OGH zugesprochen hat beträgt zwischen 30-35% des Jahresnettoeinkommens. Dieses muss man sich aber auf die Erbschaft anrechnen lassen.